Polizeibeamte stoppen 29-Jährigen nach Verfolgung quer durch Mettmann Schlangenlinienfahrt durch Mettmann endet in Klinik

Mettmann · Selbst erfahrene Polizeibeamte erleben mitunter Dinge, die sie verblüffen. Am frühen Montagabend, 16. März, wartete eine Streifenwagenbesatzung an der Düsseldorfer Straße in Richtung Südring vor einer roten Ampel, als rechts an ihnen ein weißer VW Polo vorbei rauschte, dessen Fahrer den Beamten aus dem geöffneten Fenster heraus den erhobenen Mittelfinger zeigte.

Foto: dpa/dpa, jan ggr iku

Wie die Beamten berichten, nahmen sie unmittelbar die Verfolgung des in Richtung Düsseldorf davonfahrenden Wagens auf.

Während der Verfolgung wurden die Beamten dann auch einer überaus auffallenden Fahrweise des Polo-Fahrers gewahr. Dieser beschleunigte und bremste sein Fahrzeug scheinbar unmotiviert immer wieder abrupt und geriet durch diese unsicherer Fahrweise und in Schlangenlinien mehrfach auf die Fahrspur des Gegenverkehrs. Dabei kam es glücklicher Weise jedoch nicht zu konkreten Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer.

Auf deutliche Haltesignale des verfolgenden Streifenwagens reagierte der Polo-Fahrer überhaupt nicht. Erst als der VW noch vor der Ortsgrenze von Mettmann nach Düsseldorf überholt und blockiert werden konnte, endete die seltsame Fahrt des VW.

Bei der Überprüfung des 29-jährigen Autofahrers aus Mülheim war sofort überdeutlich, dass er offensichtlich unter erheblichem Drogeneinfluss stand. Wie er im Gespräch zugab, habe er unmittelbar vor Fahrtantritt einen Joint geraucht. Bei einer Durchsuchung des Mannes sowie seines Wagens wurden zwar keine Drogen, dafür aber nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände gefunden. Sichergestellt wurden ein unzulässiges Messer sowie ein teleskopierbarer Schlagstock.

Die Polizei leitete gleich mehrere Strafverfahren gegen den 29-jährigen ein. Sein Führerschein wurde sichergestellt, zur Beweisführung in den eingeleiteten Strafverfahren wurde die ärztliche Entnahme von Blutproben angeordnet und durchgeführt. Bei der ärztlichen Begutachtung erhärteten sich dann medizinische Hinweise darauf, dass der 29-jährige Mülheimer bereits unter akuten psychischen Krankheitssymptomen leidet. Daraufhin wurde, von der sofort eingeschalteten, örtlich zuständigen Ordnungsbehörde, die sofortige Einweisung (PsychKG) des Patienten in eine geschlossene Klinik veranlasst.

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