Mettmann Schlägerei in Hochdahl nach heftigem Streit bei WhatsApp

Mettmann · Das Amtsgericht hatte zehn Monate zur Bewährung ausgesprochen. Dabei hätte die Strafe durchaus höher ausfallen können, so das Landgericht.

Zwei Frauen geraten in Streit wegen eines geliehenen Autos. Die Debatte wird über den auf dem Handy verfügbaren Nachrichtendienst Whats App ausgetragen und irgendwann schalten sich die Partner der beiden Widersacherinnen in die verbale Auseinandersetzung ein.

Mit Worten wie "Ich töte Dich" wird die Klaviatur der Fäkalausdrücke von oben nach unten gespielt. Schnell gab es in der Anonymität digitaler Nachrichten kein Halten mehr. Irgendwann gipfelte das wutentbrannte Hin und Her in Morddrohungen und als sich beide Männer schließlich am Wohnort des einen in Hochdahl begegneten, kam es dort zum Eklat.

Der eine schlug den anderen mit der Faust ins Gesicht. Bei der Verhandlung vor dem Mettmanner Amtsgericht im April war dazu noch von einem Fußtritt die Rede. Dem späteren Opfer musste die Lippe genäht werden, zwei Zähne wurden ausgeschlagen. Der Täter wurde im Urteil des Amtsgerichts für schuldig gesprochen, obwohl er selbst davon überzeugt war, in Notwehr gehandelt zu haben.

Das Gericht sah das augenscheinlich anders und verurteilte den Mann zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Einzige Bewährungsauflage: Ein Antiaggressionstraining. Dagegen hatte der Angeklagte umgehend Berufung eingelegt und die wurde nun vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt. Dort wandte sich der Richter gleich zu Beginn mit unmissverständlichen Worte an den Angeklagten: "Ersparen sie es uns bitte, uns heute mit ihnen befassen zu müssen." Die Begründung wurde gleich mitgeliefert und fiel nicht weniger deutlich aus. Man halte die Urteilsbegründung der Vorinstanz für nachvollziehbar und das Urteil nicht nur für angemessen, sondern gar für zu milde. "Wenn wird das hier heute verhandeln, müssen sie mit deutlich härteren Bewährungsauflagen rechnen", stellte der Richter klar.

Der Angeklagte gehe keiner geregelten Beschäftigung nach und könne ohne Probleme Arbeitsstunden ableisten. "Sie können auch regelmäßig zum Bewährungshelfer marschieren, um ihr Leben auf Kurs zu bringen", ließ das Gericht den Angeklagten wissen. Der wiederum ließ seine Anwältin eine Erklärung abgeben mit dem Tenor, dass sich die Höhe der Freiheitsstrafe schlecht auf einem Bewerbungsschreiben mache. Ihr Mandant bestehe weiterhin darauf, das Opfer zwar geschlagen, aber nicht getreten zu haben. Und dafür seien zehn Monate auf Bewährung aus seiner Sicht ein zu hartes Urteil. Der Berufungsrichter blieb hingegen bei seiner Einschätzung der Sachlage, woraufhin der Angeklagte seine Berufung zurückzog.

(RP)
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