Mettmann/Erkrath Richter setzen ein deutliches Zeichen

Düsseldorf · Dreieinhalb Jahre Haft für jugendliche Straftäter sind bemerkenswert. Zumal die beiden bereits in U-Haft sitzen und das Gericht die Fortdauer der Haft angeordnet hat, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Offensichtlich wollten die Richter ein deutliches Zeichen setzen gegen ein erhebliches Maß an krimineller Energie, die beide an den Tag gelegt hatten. Auf ein kriminelles Milieu lassen auch die Morddrohungen schließen, denen eine mutige Zeugin noch vor dem Prozess ausgesetzt war. Hinzu kommt: Die Täter haben hohen Schaden verursacht und versucht, sich der Verantwortung zu entziehen. Einer hatte bereits eine lange Liste an Vorstrafen aufzuweisen. Etwas überraschend ist, dass das Gericht beim Strafmaß des anderen, bisher nicht vorbelasteten Täters, nicht nachsichtiger gewesen ist. FIS

(RP)
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