Mettmann Rauchverbot: Ordnungsamt kontrolliert

Mettmann · Ab dem 1. Mai, ist das verschärfte Nichtraucherschutz-Gesetz in Kraft. Raucherräume, Raucherclubs und -gaststätten gehören der Vergangenheit an. Wirte von kleinen Kneipen, in denen bislang geraucht wurde, haben sich auf die neue Situation eingestellt, beziehungsweise einstellen müssen. Roland Wirth, Pächter des Braukellers am Tannisberg, wird seine Gäste zum Rauchen vor die Eingangstüre bitten. Dass sich Nachbarn gestört fühlen, glaubt Wirth nicht.

 Raucher wie Marianne Heyn und Thomas Gonschorek müssen jetzt mit ihren Zigaretten vor dem Dingle's Platz nehmen. Bianca Günther muss dann bei jedem Wetter draußen servieren.

Raucher wie Marianne Heyn und Thomas Gonschorek müssen jetzt mit ihren Zigaretten vor dem Dingle's Platz nehmen. Bianca Günther muss dann bei jedem Wetter draußen servieren.

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

Peter Ratajczak, Inhaber des Irish Pubs "Dingle's" am Mettmanner Markt, sieht dem neuen Nichtraucherschutz-Gesetz gelassen entgegen. "Wir waren von Anfang an eine Nichtraucherkneipe. Es hat bislang nie Schwierigkeiten gegeben. Wir haben vor die Eingangstüre ein großes Rotweinfass mit einem Aschenbecher gestellt. Dort darf geraucht werden." Bei Regen besteht die Möglichkeit, einen Schirm aufzustellen. Mögliche Einkommensrückgänge oder sinkende Besucherzahlen durch das Nichtraucherschutz-Gesetz befürchtet Ratajczak nicht.

Die Ordnungsbehörde der Stadt Mettmann wird kontrollieren, ob das neue Gesetz eingehalten wird. "Wir haben dies in der Vergangenheit gemacht und werden es auch in der Zukunft tun", sagt Kirsten Kaufung. In der Nacht zum 1. Mai allerdings wurde nicht kontrolliert. Die Bezirksregierung hatte die Behörden angewiesen, laufende Veranstaltungen, die am 30. April, begannen und am 1. Mai endeten, "so laufen zu lassen".

An den Gaststätten müssen ab Mittwoch Nichtraucherschilder hängen, sagt Kaufung. Sollte ein Gast sich nicht an das Gesetz halten, sei der Wirt verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen, dass nicht geraucht werden darf. "Falls er der Aufforderung nicht nachkommt, muss der Wirt von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Gast vor die Türe setzen", sagt Kaufung. Falls nicht, droht eine Ordnungsstrafe von 2500 Euro.

Kaufung sieht bei einigen Kneipen Probleme auf sich zu kommen, wenn lediglich der Bürgersteig oder die Straße als Raucherplatz dienen. "Wenn es da zu laut wird und Kippen auf den Boden geworfen werden, müssen wir einschreiten."

Einige Gaststätten, wie der Brauereiausschank Frankenheim am Jubi oder der Mettmanner Hof, hatten in den vergangenen Jahren ihre Gaststätten umgebaut und Nichtraucher-Räume gebaut. Diese Investition ist nun überflüssig. Denn es gilt ein generelles Nichtrauchergebot.

Der FDP-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Dirk Wedel warnt vor einer immer weitreichenden "Bevormundung" der Bürger durch die rot-grüne Landesregierung. Er sieht vor allem Probleme bei Brauchtums-Veranstaltungen wie Karneval oder Schützenfest. Die Mettmanner Schützen werden sich auch auf das neue Gesetz einstellen müssen. Im Festzelt wird es künftig "qualmfrei" sein. Die Raucher müssen dann vor dem Zelt rauchen.

(RP/ac)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort