Wülfrath Prozess Ersoy S.: hohe Haftstrafen für Täter

Düsseldorf · Wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag wurden zwei der drei Angeklagten im Prozess um den gewaltsamen Tod des Wülfrathers Ersoy S. vor dem Landgericht Wuppertal zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Selim K. wurde als Haupttäter und Rädelsführer zu elfeinhalb Jahren, Nayif T. zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der dritte Mitangeklagte Marc S. kam mit einer Bewährungsstrafe nach dem Jugendstrafrecht davon.

Das Gericht folgte weitgehend den Anträgen der Staatsanwältin. "Wir haben hier ein Kartell des Schweigens und ein Kartell der Angst erlebt", schilderte der Vorsitzende Richter Dr. von Bargen den Prozessverlauf vor der 3. großen Strafkammer. Sowohl auf der Seite der Täter wie auch des Opfers seien Zeugen offenbar massiv unter Druck gesetzt worden.

Im Verlauf des Prozesses um den Tod des 28-Jährigen, der in der Wohnung einer Bekannten durch Messerstiche, Schläge und Tritte so schwer verletzt worden war, dass er noch auf dem Weg ins Krankenhaus starb, waren rund 50 Zeugen vernommen worden. Diese waren überwiegend durch kollektive Gedächtnislücken aufgefallen.

Ersoy S. starb nicht an einer eindeutigen Todesursache, sondern im Zusammenspiel zahlreicher schwerer Verletzungen, von denen laut Gutachten der medizinischen Sachverständigen mindestens zwei tödlich waren. Der Richter rügte die "außerordentliche Brutalität" der Tat, die auch nach Prozess-Ende kaum erklärbar scheint.

Alle drei Angeklagten waren schon seit längerem wütend auf Ersoy S. Dabei ging es um geschuldetes Geld, offenbar aber auch um Drogengeschäfte, die Ersoy S. hinter dem Rücken von Selim K. gemacht haben sollte, während dieser ein Monopol in Wülfrath anstrebte. Ihm einen "Denkzettel" zu verpassen, war offenbar seit längerem geplant.

K. und T. haben bereits Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung. Zeugen hatten K.'s Verhalten besonders unter Alkohol- und Drogeneinfluss als aggressiv bezeichnet. Ansonsten führte er mit Familie, Eigenheim, fester Arbeitsstelle und dem Besuch der Abendschule ein geregeltes Leben. Dagegen lebten die Schulabbrecher Nayif T. und Marc S. im typischen Kleinkriminellen- und Drogen-Milieu.

S. war zur Tatzeit erst 18 Jahre alt und beteiligte sich nicht direkt an der Tat, leistete aber Beihilfe, indem er später aktiv den Versuch unternahm, Beweismittel zu vernichten – etwa T.'s Schuhe zu verbrennen. Obwohl sich die Wohnungsinhaberin mehrfach der Zeugenaussage vor Gericht entzog und später Erinnerungslücken vorschob, blieb sie die Hauptzeugin. Sie hatte noch in der Tatnacht bei der Vernehmung durch die Polizei das Geschehen detailliert geschildert. Alle Angeklagten erklärten, sie hätten nicht gewollt, dass Ersoy S. stirbt.

(RP)
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