Mettmann Polizei legt verkehrsuntüchtigen Lkw still

Mettmann · Die Beleuchtung des Kleinlasters war defekt, ein Reifen war bis auf die Karkasse abgefahren.

 Ein Reifen des Kleinlasters war so abgefahren, dass er schon bald geplatzt wäre.

Ein Reifen des Kleinlasters war so abgefahren, dass er schon bald geplatzt wäre.

Foto: Kreispolizei Mettmann

Eigentlich wollten die Beamten der Kreispolizei Mettmann nur den Beleuchtungsmangel eines Kleinlasters näher überprüfen. Den hatten sie schon aus Entfernung an dem weißen Ford Transit bemerkt. Doch bei näherem Hinsehen offenbarten sich noch weitere Mängel - mit gravierenden Folgen: Die Lkw-Experten vom Verkehrsdienst legten am Dienstag gegen 10 Uhr einen Kleinlaster aus Gelsenkirchen still. Dieser war der Polizei unmittelbar vor ihrer Dienststelle an der Düsseldorfer Straße in der Mettmann ins Auge gefallen.

Wie die Beamten bei der Überprüfung feststellten, war die defekte Beleuchtung des Fahrzeugs nicht der einzige Mangel - und auch nicht der gefährlichste. Als die Beamten die Fahrzeugreifen unter die Lupe nahmen, stellten sie fest, dass sich der rechte Vorderreifen in einem vollkommen desolaten Zustand befand. Auf der Innenseite der Lauffläche war der Reifen nicht nur vollkommen profillos, sondern schon bis auf die bereits freiliegende Karkasse des Pneus abgefahren. Die Beamten glauben, dass dieser Reifen schon bald geplatzt wäre. Ein Verkehrsunfall mit nicht absehbaren Sach- oder möglicherweise sogar schweren Personenschäden hätte die Folge sein können.

Wie sich dann bei der weiteren polizeilichen Kontrolle herausstellte, wäre ein solches Schadensereignis dann auch noch versicherungstechnisch sehr problematisch geworden. Denn der weiße Ford Transit war aktuell nicht mehr versichert.

Eine Weiterfahrt der rollenden Gefahr wurde von der Polizei unverzüglich untersagt. Die Beamten fertigten Anzeigen gegen den 36-jährigen Fahrzeugführer aus. Dem gehört der Kleinlaster nicht, so dass nun auch gegen den Gelsenkirchener Fahrzeughalter ermittelt wird. Beide erwarten nun jeweils empfindliche Geldbußen wie auch Punkte im Flensburger Zentralregister.

(RP)
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