Einsatz in Mettmann Polizei legt durchgerosteten Abschleppwagen still

Mettmann · Ein Abschleppwagen wurde von der Polizei aus dem Verkehr gezogen – ausgerechnet vor dem Hauptgebäude der Kreispolizei Mettmann. Der Lkw war zum Teil völlig durchrostet und unsachgemäß verschweißt.

 Dieser Abschleppwagen wurde von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.

Dieser Abschleppwagen wurde von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.

Foto: Kreispolizei Mettmann

Am Mittwoch, 24. Juni, hat der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann einen völlig maroden Abschleppwagen aus dem Verkehr gezogen – und das ausgerechnet direkt vor dem Hauptgebäude der Kreispolizei an der Düsseldorfer Straße in Fahrtrichtung Mettmann-Zentrum.

Gegen 7.15 Uhr war der gelbe Abschleppwagen einem Kradfahrer des Mettmanner Verkehrsdienstes ins Auge gefallen. Der in Köln zugelassene Lkw hatte einen Sprinter geladen und war schon auf den ersten Blick als völlig marode erkennbar – zudem war der Sprinter nur mangelhaft auf der Ladefläche gesichert.

 Der Wagen war zum Teil völlig durchrostet und unsachgemäß verschweißt.

Der Wagen war zum Teil völlig durchrostet und unsachgemäß verschweißt.

Foto: Kreispolizei Mettmann

Bei der Überprüfung des durch einen 49-jährigen Kölner geführten Lkw wurden unmittelbar erhebliche Mängel im Bereich des Rahmens festgestellt. Eine Vielzahl erkennbar dilettantisch durchgeführter Schweißarbeiten veranlassten den Polizeibeamten, das Fahrzeug der örtlichen Prüfstelle des TÜV vorzustellen.

Bereits nach der ersten oberflächlichen Durchsicht stand das Ergebnis für dieses Fahrzeug fest: Es war völlig verkehrsunsicher - die Fahrt endete an Ort und Stelle. So war nicht nur die Ladefläche mangelhaft befestigt, sondern es waren auch unzulässige Bolzen in die Gelenke eingesetzt worden. Der Rahmen war gebrochen und diverse Verschraubungen waren lose. Weiter lag ein Luftverlust im Bereich der Federung vor. Das Fahrerhaus war mangelhaft befestigt, zudem wies der Lkw etliche Beleuchtungsmängel auf. Zusätzlich wurde festgestellt, dass das Fahrzeug länger war als es die Zulassungsbescheinigung hergab. Erkennbar wurde der Rahmen unzulässig um zirka 50 Zentimeter verlängert.

Das Fahrzeug wurde auf Anweisung der Straßenverkehrsbehörde unmittelbar stillgelegt. Daher braucht der Abschleppwagen jetzt selbst einen Abschleppwagen. Sowohl gegen den Fahrzeugführer als auch gegen den Halter – ein 45-jähriger Kölner – wurden entsprechend umfangreiche Anzeigen gefertigt.

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