Mettmann Entscheidung über Parkgebühren fällt am Dienstag

Mettmann · (RP) In einer gemeinsamen Sitzung von Verwaltungsausschuss und Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss sind noch keine Entscheidungen zum Parkraumbewirtschaftungskonzept und zur Parkgebührenordnung getroffen worden.

Die Beschlussfassung wurde in den Haupt- und Finanzausschuss, der am 25. September um 17 Uhr im Rathaus tagt, verschoben. Bis dahin soll die Verwaltung die Meinung der Werbegemeinschaft „Mettmann Impulse“ zu einer Verkürzung der parkscheinpflichten Zeit von 19 auf 18 Uhr einholen. Außerdem soll die Kaufmannschaft dazu befragt werden, was sie von der Einführung eines „NeanderTalers“ hält.

Die Münze könnte von Geschäftsleuten an ihre Kunden als Dankeschön für ihren Einkauf ausgegeben werden. Die Wertmünze vergünstigt die Parkgebühren. Allerdings müsste dann laut Verwaltung „Mettmann Impulse“ die Kosten für die Trennung der „NeanderTaler“ von Cent und Euro aus den Parkscheinautomaten sowie den Versand der Münzen zurück in die Geschäfte übernehmen. Bis zum Haupt- und Finanzausschuss sollen die Fragen geklärt werden.

Während sich FDP und SPD für eine Verkürzung der Parkraumbewirtschaftung von 19 auf 18 Uhr aussprachen, meldete die CDU in dieser Frage noch Beratungsbedarf an. Auch zu diesem Punkt müsse die Verwaltung mit der Werbegemeinschaft sprechen, so die CDU. Sie befürchtet, dass dann Anwohner ab 18 Uhr die für den Handel wichtigen Kundenparkplätze in der Innenstadt mit ihren Autos zustellen.

Die Verwaltung sprach sich gegen eine weitere Reduzierung der Parkraumbewirtschaftung aus. Mit der Verlängerung der Brötchentaste von 15 auf 30 Minuten sowie dem Beschluss, dass erst ab 8 Uhr und nicht schon ab 7 Uhr fürs Parken in der Innenstadt gezahlt werden muss, seien die wichtige Entscheidungen für den Bürger und den Einzelhandel getroffen worden. Eine erneute Reduzierung würde zu weiteren deutlichen finanziellen Einbußen führen.

Die Prüfung der Verwaltung, Vignetten in den Außenbereichen der Parkraumbewirtschaftung einzuführen, ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, erklärte Erster Beigeordneter Dietrich Stang.

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