Impfpflicht im Kreis Mettmann Impf-Zweifel bei 111 Personen im Gesundheitswesen

Kreis Mettmann · Das Kreisgesundheitsamt startet 45 formelle Anhörungen und spricht von weiteren 66 noch zu klärenden Fällen. Impfunwilligen drohen Bußgelder ab 500 Euro, Arbeitgeber zahlen ab 2500 Euro.

 Impfstatus der Mitarbeiter im Carpe Diem: (von vorne rechts) Luisa Schumacher, Elmira Berisha, Jennifer Seidler und Said Him.

Impfstatus der Mitarbeiter im Carpe Diem: (von vorne rechts) Luisa Schumacher, Elmira Berisha, Jennifer Seidler und Said Him.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Bislang hat der Kreis noch kein Betretungs- oder Betätigungsverbot für ungeimpfte Mitarbeitende in Heil- und Pflegeberufen ausgesprochen. Dies sagte die Sprecherin des Kreises, Daniela Hitzemann, auf Nachfrage unserer Redaktion. Im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen seien dem Kreisgesundheitsamt kreisweit 420 Personen mit unzureichendem oder zweifelhaftem Impfstatus gemeldet worden. Zur Einordnung: Im Gesundheits- und Sozialwesen waren im Sommer 2021 im Kreis Mettmann 23.239 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wie die Agentur für Arbeit Mettmann mitteilte. Dazu zählen auch Bürokräfte und Reinigungspersonal. Auch sie sind von der Impfpflicht betroffen.