Mettmann Ordensbruder klagt gegen seine eigene Gemeinde St.Maximin

Die Gemeinde erbte das Zweifamilienhaus einer älteren Dame. Der Kirchenmusiker klagt nun auf lebenslanges Wohnrecht, das ihm zustehen soll.

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal muss sich am Freitag Vormittag mit einem Streit befassen, der in deutschen Kirchengemeinden etwas Besonderes ist. Der in der Gemeinde angestellte Kirchenmusiker und Benedektiner-Mönch hat die katholische Gemeinde St. Maximin verklagt, ihm das seiner Meinung nach zustehende lebenslange und kostenfreie Wohnrecht in einem Zweifamilienhaus zuzugestehen.

Die Gemeinde hatte das Haus im vergangenen Jahr von einer älteren Dame nach ihrem Tod vererbt bekommen. Nun verwehrt sie ihm dieses Recht mit dem Hinweis, dass dieses Vermächtnis nicht wirksam sei. Zum anderen dürfe der Mönch das Erbe gar nicht annehmen, da er als Ordensbruder ein Armutsgelübde abgelegt habe.
Der 45-jährige Kirchenmusiker verlangt von der Gemeinde St.Maximin die "Herausgabe eines Hausgrundstücks in Wülfrath. Weiter verlangt er für sich die Eintragung eines lebenslangen Nutzungsrechtes an dem Grundstück", heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts.

Fakt ist: Die Kirchengemeinde ist nach Auskunft des Landgerichts Alleinerbin der im Frühjahr 2013 verstorbenen Wülfratherin. Die Dame räumte dem Ordensbruder in ihrem Testament ein Vermächtnis dahingehend ein, dass diesem ein lebenslanges, unentgeltliches Nutzungsrecht an dem Hausgrundstück zustehen sollte.
Nach dem Tod der älteren Frau verlangt der 45-jährige Kirchenmusiker nun von der Kirchengemeinde, die als Erbin nunmehr Alleineigentümerin des Grundstückes ist, die Erfüllung des Vermächtnisses. Das verweigert St.Maximin. Pastor Heinz-Otto Langel wollte gestern keinen Kommentar zum Thema abgeben.

Claus Renzelmann vertritt den Benedektinermönch und Kirchenmusiker, der auf sein Wohnrecht pocht. "Es hat im Vorfeld natürlich Gespräche mit Vertretern der Kirche gegeben, aber darin sind wir uns nicht einig geworden", sagte er der Rheinischen Post.

Es sei eine Angelegenheit, bei der es eigentlich nur um ein Ja oder Nein gehen könne. Insofern rechne er mit einem Urteil gegen die Gemeinde. Noch wohne der Kläger in einer Dienstwohnung, doch er wolle das Nießbrauchrecht an der Wohnung in dem Zweifamilienhaus in Anspruch nehmen.

Heute Vormittag sind der Kirchenvorstand und der Kläger vor Gericht geladen. Im Allgemeinen gibt das Gericht dann meist eine juristische Einschätzung des Falls ab, um in der Verhandlung noch einmal auf eine Gütevereinbarung zu verweisen, die einen Kompromiss beinhalten würde. Können sich beide Parteien nicht einigen, wird es laut Gerichtssprecherin in drei bis vier Wochen wohl ein Urteil geben.

(chst)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort