Erkrath Nur wenig Platz für neues Gewerbe

Erkrath · Ein Büro hat die Wirtschaftssituation in Erkrath unter die Lupe genommen. Es gibt einen Konflikt mit Wohngebieten.

 An der Bessemer Straße ist noch Gewerbefläche frei.

An der Bessemer Straße ist noch Gewerbefläche frei.

Foto: Dietrich Janicki

Die Stadt Erkrath hat wenige Reserveflächen, auf denen sich Gewerbe ansiedeln könnte, sagen die Gutachter des Dortmunder Büros Stadtraumkonzept, die die Gewerbe- und Industrieflächen im Kreis unter die Lupe genommen haben.

Es gibt insgesamt sieben Gewerbegebiete, die in der Entwicklung der Stadt eine Rolle spielen: Unterfeldhaus, Kempen/Feldheider Straße, Schimmelbuschstraße, Bessemer Straße, Neanderhöhe, Steinhof, Am Wimmersberg.

Diese sind größtenteils aber bereits nahezu voll genutzt, so die Gutachter. Daher habe die Wirtschaftsförderung gegenwärtig nur drei kurzfristig verfügbare Gewerbeflächen mit einer Gesamtfläche von lediglich 1,2 Hektar in der Vermarktung. Ein Problem oder ein Vorteil, je nach Sichtweise: Laut Regionalplan ist nahezu der gesamte Freiraum Teil eines regionalen Grünzugs mit den Funktionen "Schutz der Natur" oder "Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung".

Hervorzuheben sind auch die beiden, sich auf das nördliche Erkrather Stadtgebiet erstreckenden FFH-Schutzgebiete Rotthäuser und Morper Bachtal im Nordwesten sowie Neandertal im Nordosten. Aus diesen Gründen würde jede gewerbliche Entwicklung im Nordwesten und Norden unweigerlich einen starken Eingriff in Natur- oder Landschaftsschutzgebiete bedingen und ist deshalb nicht zu empfehlen, sagt Sebastian Siebert vom Gutachterbüro. Unter die genannten Schutzkategorien fallen nicht die Flächen südlich des Gewerbebereiches Steinhof.

"Diese eignen sich jedoch aufgrund ihrer ungünstigen Topographie kaum für eine gewerbliche Entwicklung, zudem ist der Standort nur unzureichend an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden." Zwischen den Stadtteilen Unterfeldhaus und Alt-Erkrath sowie zwischen Alt-Erkrath und Hochdahl existierten zwar größere Flächenpotenziale, die ebenfalls nicht unter die genannten Schutzkategorien fallen.

Ihre Entwicklung erscheint jedoch aus siedlungsstruktureller Sicht (Vermeidung isolierter Neuansätze sowie des Zusammenwachsens der Ortsteile) sowie aus Gründen der verkehrlichen Erreichbarkeit nicht sinnvoll. Unter Berücksichtigung der guten verkehrlichen Anbindung an die A 46 und A 3 sowie der Siedlungsstruktur erscheint eine Inanspruchnahme der Flächen Kemperdick — auch angesichts fehlender Alternativen im Stadtgebiet — als sinnvollste Option, erklärt das Dortmunder Büro.

Hierbei handelt es sich allerdings um ein Landschaftsschutzgebiet. Und: Alle Flächen befinden sich im Privatbesitz. Im Rahmen einer gewerblichen Entwicklung sollte der westliche Bereich priorisiert werden. Für einen Teil der Flächen könne die bereits vorhandene Erschließung des ansässigen Gartenbaumarktes genutzt werden. Grundsätzlich zu berücksichtigen seien die weiter nördlich geplante Wohnbaulandentwicklung und die daraus möglicherweise resultierenden Nutzungskonflikte.

Auch der östlich der Landesstraße gelegene Bereich erscheine für eine gewerbliche Nutzung bedingt geeignet, sollte in der Diskussion um eine Entwicklung jedoch zunächst zurückgestellt werden, empfehlen die Gutachter. Aufgrund der östlich davon bestehenden Wohnnutzung seien Widerstände gegen eine Entwicklung wahrscheinlich. Zudem gestalte sich die Erschließungssituation eher ungünstig.

(RP/rl)
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