Kreis Mettmann Förderschul-Urteil – Städte sauer über Kosten

Kreis Mettmann · Nachdem Monheim Recht bekommen hat, müssen andere Kommunen womöglich mehr Geld zahlen.

 Es geht um Millionenbeträge der Kreisumlage.

Es geht um Millionenbeträge der Kreisumlage.

Foto: dpa/Tobias Hase

Das Oberverwaltungsgericht Münster stärkt Monheims Position im Streit um die Finanzierung von Förderschulen. Es hat den Antrag des Kreises Mettmann auf Berufung abgelehnt. 2016 hatte die Stadt Monheim dagegen geklagt, dass der Kreis Mettmann seine Förderzentren (inklusive Fahrkosten und Kindergärten) über die Kreisumlage abrechnet. Und Recht bekommen. Hintergrund: Durch die Kreisumlage musste Monheim als die reichste Stadt im Kreis mehr in den Gemeinschaftstopf für die Beschulung von Kindern mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf einzahlen, als sich rechnerisch aus dem Anteil an allen Betroffenen für sie selbst ergibt.

Das aber sei nicht statthaft, argumentierte die Stadt Monheim und pochte auf Abrechnung über die Schülerzahlen (Teilumlage). Sie forderte, dass jede Kommune nur für ihre eigenen Schüler aufkommen muss – so, wie auch schon bei berufsbildenden Schulen verfahren wird.

Im November 2017 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Monheimer Rechtsauffassung bestätigt und der Klage stattgegeben. Landrat Thomas Hendele stellte einen Antrag auf Berufung, der nun vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt wurde.

Er kündigt nun an, dass der Kreis sich „rechtstreu“ verhalten wird. Er geht davon aus, dass die Stadt Monheim für die Jahre 2016 bis 2018 insgesamt etwa 8,5 Millionen Euro zurückerstattet bekommt. Der Kreis muss nun auch seine Haushaltssatzung ab 2016 anpassen, so dass auf andere Kommunen möglicherweise Nachforderungen zukommen, die bis dahin von der aus Monheim üppig fließenden Kreisumlage gedeckt waren. Je weniger Kreisumlage gezahlt wurde, desto höher dürfte für ärmere Kommunen die Rückzahlung liegen.

Die „arme“ Stadt Velbert (Haushaltssicherungskonzept), so eine Modellrechnung der Stadt Monheim, könnte rund sechs Millionen nachzahlen müssen. „Vielleicht gibt es noch andere Wege“, hofft Hendele auf Verhandlungsspielraum.

Deutlichere Worte findet Manfred Schulte, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion: „Das Gericht hat das Gesetz zugunsten von Monheim ausgelegt. Velbert, das gerade wieder Luft bekommen hat, wird damit möglicherweise wieder unter die Wasserlinie gedrückt. Es ist jetzt Aufgabe der Politik, insbesondere des Landtags, dem unsolidarischen Treiben von Monheim endlich einen Riegel vorzuschieben.“ Schulte weiter: „Monheim klagt sich immer mehr aus den Gemeinschaftsaufgaben des Kreises, die über die Kreisumlage finanziert werden, heraus.“

In Mettmann sorgt sich jetzt die Fraktion der „Unabhängige Bürger Wähler Gemeinschaft“ um die Folgen dieses Urteils auch für die Kreisstadt: Sie will in einer Anfrage von Bürgermeister Thomas Dinkelmann nun wissen, „wie sich die finanziellen Auswirkungen auf den zur Verabschiedung anstehenden Haushalt darstellen“.

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