Kreis Mettmann Mit der Gema läuft es nicht mehr rund

Kreis Mettmann · Die veränderte Gebührenregelung der Musik-Verwertungsgesellschaft macht Pfarreien und Karnevalisten zu schaffen.

Seit Jahresbeginn müssen die Kirchengemeinden genau hinschauen, wenn sie - außerhalb der Gottesdienste - Feste mit Musik ausrichten. Der seit den 1980er Jahren bestehende Vertrag zwischen der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sowie dem Dachverband der Diözesen in Deutschland gilt nicht mehr. Die katholischen Pfarreien hatten bislang eine "Flatrate" für ein Pfarrfest und ein Kindergartenfest pro Jahr und eine Seniorenveranstaltung monatlich. Pro Kirchengemeinde sollte nun die Jahrespauschale von 45 Euro auf 75 Euro erhöht werden.

Nach Einschätzung der Gema war eine Erhöhung des Tarifs dringend nötig. "Wir haben 2017 eine Angemessenheitsprüfung gemacht und die durchgeführten Kirchenkonzerte und Gemeindeveranstaltungen mit der Pauschale verglichen", so Gema-Sprecher Jürgen Baier. Eine aktive Gemeinde steht nach seinen Worten mit der neuen Pauschale wirtschaftlich besser da. Momentan werden Gespräche zur Verlängerung des Vertrags geführt.

Nicht nur die Gebühren sind indes das Problem. Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand, wenn jede einzelne Jugenddisco, jedes Konzert, jeder Seniorenkaffee, alles wo Musik ertönt, vorher angemeldet und anschließend abgerechnet werden muss. In der Katholischen Kirche in Mettmann waren bei der alten Regelung auch Konzerte in der Pauschale enthalten, jetzt nicht mehr. Regionalkantor des Kreisdekanat Mettmann, Matthias Röttger, ist der Meinung, dass eine neue Pauschalregelung, egal ob höher als die vorherige oder nicht, Gemeinden und Gema von hohem Verwaltungsaufwand befreien würde. Im Endeffekt sei eine Pauschalregelung für alle Beteiligten sogar billiger. Röttger kritisiert eine Erhöhung der Pauschale nicht grundsätzlich: "Es ist gut, wenn die Urheber der Stücke ihr Geld bekommen."

In der Evangelisch reformierten Kirchengemeinde Wülfrath gibt es eine Pauschalregelung mit der Gema, die ein Gemeindefest im Jahr und die Gottesdienste abdeckt. Alle weiteren Veranstaltungen, wie Konzerte in der Kulturkirche, Kammerkonzerte oder Auftritte der "Young Voices", werden bereits einzeln mit der Gema abgerechnet, erklärt Kantor Thomas Gerhold. "Das rechnet sich nicht immer. Die Gebühren sind immens", sagt der Kantor und bezeichnet den zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die Abrechnung mit der Gema als eine "ärgerliche Sache". Eine Pauschale hält er daher für sinnvoll.

Auch Karnevalisten haben beim Begriff Gema gemischte Gefühle. In den letzten Jahren sei eine Erhöhung von zehn Prozent der Gemagebühren bemerkbar gewesen, erklärt Präsident und erster Vorsitzender des "Großen Erkrather Karnevalsgesellschaft e.V. 1994", Udo Wolffram. Der Verband "Bund Deutscher Karneval" befindet sich in Verhandlungen mit der Gema, um die Pauschalregelung wieder einzuführen. Diese sichere den Vereinen ungefähr 18 Prozent Ermäßigung bei Veranstaltungen zu, wie Wolffram erklärt. "Wird der Vertrag nicht verlängert, bedeutet das Verluste für unseren Karnevalsverein", sagt Wolffram. Die ein oder andere jecke Veranstaltung müsste dann abgesagt werden. Ohne Gema-Gebühren laufen im Prinzip nur die Werke von Künstlern, die seit mehr als 70 Jahren tot sind.

(RP)
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