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Mettmann Mit dem Wohnwagen auf Crash-Kurs

Mettmann · Ein Ratinger hat am Quantenberg einen Unfall verursacht. Der geistig verwirrte Mann kam in die Psychiatrie.

 Bei der nächtlichen Fahrt in Mettmann wurden der Wohnwagen und ein Carport beschädigt.

Bei der nächtlichen Fahrt in Mettmann wurden der Wohnwagen und ein Carport beschädigt.

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Bewohner der Siedlung Quantenberg wurden in der Nacht zum Freitag unsanft geweckt. Sie hörten gegen 1.45 Uhr einen lauten Knall. Aufgeschreckt schauten sie aus dem Fenster und sahen ein ungewöhnliches Gespann in der engen Straße. Wie die Polizei mitteilte, war ein Mercedes C180 Kombi mit angehängtem Wohnwagen der Marke Fendt Favorit 395 beim Befahren einer engen Kurve mit einem hölzernen Carport kollidiert, der auf einem Privatgrundstück unmittelbar neben der Straße steht.

Bei dieser Kollision waren ein senkrechter Träger des Carports sowie dessen Dach und Entwässerungssystem in einem Eckbereich erheblich beschädigt worden. Der Wohnwagen war im seitlichen Aufbau- und im Dachbereich ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Der entstandene Sachschaden wird von der Polizei auf mindestens 6500 Euro geschätzt.

Ein ungewöhnlicher, aber kein dramatischer Unfall. Das änderte sich allerdings, als die Polizei den unverletzten 61-jährigen Fahrer des Gespanns zum Unfallhergang befragen wollte. Der gebürtige Ratinger zeigte sich geistig stark verwirrt, dazu immer wieder unkontrolliert aufbrausend und renitent. Seine Beschreibungen zur aktuellen Unfallsituation waren vollkommen realitätsfern, so die Polizei, genauso wie seine Angaben zu seiner persönlichen Lebenssituation und seinen Gründen, warum er mit dem Wohnwagen in das enge und verwinkelte Wohngebiet gefahren war.

Deshalb wurde der zurzeit wohnsitzlose Mann, unter Federführung des örtlichen Ordnungsamtes, noch in der gleichen Nacht zu einer fachärztlichen Untersuchung und Begutachtung gebracht, die zur zwangsweisen Einweisung des Patienten in eine geschlossene psychiatrische Klinik führten.

Die Mettmanner Polizei stellte zuvor noch den Führerschein des 61-Jährigen sicher und untersagte diesem bis auf weiteres das Fahren von Kraftfahrzeugen. Ein Alkoholtest verlief ohne Promillebefund.

Neben der üblichen Unfallbearbeitung wurde parallel ein Verwaltungsverfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis, wegen festgestellter "körperlicher und geistiger Ungeeignetheit" eingeleitet. Bereits im Zuge erster Ermittlungen dazu stellte die Mettmanner Polizei fest, dass der 61-Jährige in der näheren Vergangenheit schon mehrfach polizeilich auffällig wurde und eine niedersächsische Polizeibehörde aus bislang unbekannten Gründen bereits im Juli 2015 ebenfalls erste Maßnahmen zum Entzug der Fahrerlaubnis des 61-Jährigen eingeleitet hat.

(RP)
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