Mettmann Kirmes-Bürgermeister kritisiert Auflagen

Mettmann · Wie zuletzt beim Blotschenmarkt geht es wieder um die Einhaltung eines Drei-Meter-Abstandes zu Gebäuden in der Innenstadt.

 Aufgrund des geforderten Drei-Meter-Abstandes ist auch die Innenstadtkirmes der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft 1435 in Gefahr.

Aufgrund des geforderten Drei-Meter-Abstandes ist auch die Innenstadtkirmes der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft 1435 in Gefahr.

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

Volker Stein hat derzeit einen ganz dicken Hals, wenn er an das Schützenfest und die Innenstadtkirmes der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft 1435 im kommenden Jahr denkt. Der langjährige Kirmesbürgermeister steckt mitten in den Vorbereitungen für dieses städtische Ereignis, das vom 26. bis 30. Juni 2020 geplant ist. „Ich habe vor ein paar Tagen Bescheid vom Veranstaltungsmanagement der Stadt Mettmann bekommen, in dem Auflagen gemacht werden, die bei mir und dem Vorstand zu ernsthaften Überlegungen geführt haben, ob wir die Johanniskirmes eigentlich durchführen sollen.“ Wie bereits beim Blotschenmarkt geht es wieder um die Einhaltung eines Drei-Meter-Abstandes zu Gebäuden, der bei der Aufstellung von Fahr- und Randgeschäften einzuhalten sei. „Es möge mir mal einer der Verantwortlichen der Stadt Mettmann logisch erklären, wie wir insbesondere auf der Königshofstraße diese Abstandsregelung einhalten sollen. Jeder, der die Breite der Königshofstraße kennt, weiß, dass die Umsetzung dieser Drei-Meter-Bestimmung völlig weltfremd ist und mit der Realität vor Ort nichts zu tun hat“, ereifert sich Volker Stein.

„Mittlerweile habe ich den Eindruck, dass es seitens der Verwaltung nicht mehr gewünscht ist, dass in Mettmann Brauchtumsfeste und ähnliche traditionelle Veranstaltungen stattfinden Ich kenne keine Stadt in der Region, in der ehrenamtlich tätigen Veranstaltern so viele Knüppel zwischen die Beine geworfen wird, wie in der Kreisstadt.“ Stein verweist beispielsweise auf die Nachbarstadt Haan, in der eine große Kirmes quer durch die Innenstadt führt und die Buden und Fahrgeschäfte in unmittelbarer Nähe zu den Gebäuden stehen.

„Warum geht in Haan und anderen Städten, was in Mettmann nicht geht? Wobei mein Vorwurf selbstverständlich in Richtung Mettmanner Rathaus und nicht zu den Verwaltungen der anderen Städte zielt.“ Stein verweist darauf, dass er sich hinsichtlich der Fragen zum Brandschutz und der Abstandsflächen bei verschiedenen Stellen, unter anderem beim Deutschen Schaustellerverband, sachkundig gemacht habe und keine Antwort erhalten habe, die gegen die Aufstellung der Fahr- und Randgeschäfte in der Königshofstraße sprechen.

„Wenn auf der Königshofstraße keine Fahr- und Randgeschäfte stehen können, steht das Festzelt auf dem Königshofplatz wie ein einsamer Satellit da, da keine Anbindung an die restliche Innenstadtkirmes besteht, die dann vorwiegend auf dem Jubiläumsplatz und angrenzenden Straßen stattfindet“, betont Volker Stein. Der Kirmesbürgermeister macht deutlich, dass es zu erheblichen Problemen bei der Finanzierung des Schützenfestes und der Johannis-Kirmes kommen werde, wenn keine Fahr- und Randgeschäfte auf der Königshofstraße aufgebaut werden können.

„Aufgrund der fehlenden Standgebühren, Spenden etc. ergibt sich in unserem Finanzplan eine Deckungslücke von rund 7000 Euro. Da sehe ich die Durchführung des Schützenfestes als recht gefährdet an.“ Er bedauert es, dass die Durchführung der Johanniskirmes 2020 ernsthaft in Frage gestellt werden müsse. „Wir haben als St. Sebastianus-Schützenbruderschaft viele Jahre um die Durchführung der Innenstadt-Kirmes gekämpft. Gerade zu einer Zeit, in der die Johanneskirmes so gut von der Bevölkerung angenommen und von der Schaustellerszene geschätzt wird, wird sie wieder infrage gestellt. Das tut der Bruderschaft und besonders mir als Kirmesbürgermeister sehr weh“, bedauert Volker Stein.

(Von Klaus Müller)
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