Mettmann Mettmann sucht Behindertenbeauftragten

Mettmann · Die Stadt Mettmann wird auf Antrag der SPD einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten bestimmen und einsetzen. Dies hat der Sozialausschuss einstimmig beschlossen.

Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Belange behinderter Menschen in der Stadt Mettmann. Er oder sie unterrichtet die Öffentlichkeit und die Verwaltung über die Situation, Interessen und Probleme der Menschen mit Behinderung und unterrichtet Menschen mit Behinderung über öffentliche Planungen, die ihre Interessen berühren. Der Beauftragte regt Projekte an, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abzubauen oder deren Entstehung entgegenzuwirken. Er fördert laut Satzung die Zusammenarbeit zwischen allen Diensten und Einrichtungen öffentlicher und freier Behindertenhilfe. Der Behindertenbeauftragte berät den Rat der Stadt Mettmann, seine Ausschüsse und die Verwaltung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen; außerdem wirkt er bei der Gestaltung der politischen und sozialen Rahmenbedingungen für behinderte Menschen mit und wirbt um Solidarität und Verständnis für die Situation und die Bedürfnisse behinderter Mitmenschen.

Die Behindertenbeauftragten legen für die Aufgaben die Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung selbständig generell oder im Einzelfall fest. In Zweifelsfällen bestimmt die Verwaltung die Aufgabenzuteilung. Die Behindertenbeauftragten bestimmen einen Sprecher sowie für den Vertretungsfall eine Stellvertretung. Der Sprecher oder deren Stellvertretung vertreten die Behindertenbeauftragten im Rahmen der Aufgabenerfüllung gegenüber dem Rat, dem Sozialausschuss sowie der Verwaltung. Die Behindertenbeauftragten sind verpflichtet, sich in allen Angelegenheiten gegenseitig zeitnah zu informieren und abzustimmen, sofern im Einzelfall nicht datenschutzrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

Zur Aufgabenwahrnehmung bieten die Behindertenbeauftragten möglichst regelmäßig Sprechstunden an, die wiederholt bekannt gemacht werden. Jedermann hat das Recht, mit den Behindertenbeauftragten unmittelbar Kontakt aufzunehmen. Die innerhalb und außerhalb der Sprechstunden geführten Gespräche sind vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

Eine Mitteilung an Dritte darf nur mit Zustimmung der oder des Betroffenen erfolgen. Die Stadt Mettmann stellt für die Sprechstunden Räume und Sachmittel zur Verfügung. Im Rahmen der Möglichkeiten sollen auch Sprechstunden in Räumen Dritter - der Wohlfahrtsverbände - im Stadtgebiet Mettmann angeboten werden. Die organisatorischen Rahmenbedingungen dieser auswärtigen Sprechstunden sichert die Verwaltung.

(cz)
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