Traglufthalle in Mettmann Stadt untersagt Paranet den Besichtigungstermin am Freitag

Mettmann · Die Stadt hat dem Vermieter Paranet den für Freitag angesetzten Besichtigungstermin der Traglufthalle in Mettmann Metzkausen untersagt. In einer Pressemitteilung ist von „Wild-West-Methoden“ die Rede.

So sieht es laut Aufnahmen des Vermieters in der Traglufthalle aus. Sie sei bereit, um Geflüchtete aufzunehmen, sagt Paranet.

So sieht es laut Aufnahmen des Vermieters in der Traglufthalle aus. Sie sei bereit, um Geflüchtete aufzunehmen, sagt Paranet.

Foto: Paranet

Im Rechtsstreit um die Traglufthalle für ukrainische Geflüchtete ist es am Donnerstag zu einem offenen Schlagabtausch zwischen der Stadt Mettmann und dem Vermieter Paranet gekommen. Die Stadt Mettmann untersagt den für Freitag, 13 Uhr, geplanten Besichtigungstermin der Traglufthalle in Metzkausen. Offenbar wolle Paranet mit solchen Wild-West-Methoden das derzeit schwebende Gerichtsverfahren unterlaufen, heißt es in einer am Donnerstagmorgen verbreiteten Pressemitteilung der Stadt. Paranet sagte den Besichtigungstermin ab, „um eine Konfliktsituation zu vermeiden“.

Zugleich will Paranet-Geschäftsführer Jürgen Wowra natürlich nicht die Anschuldigungen der Stadt auf Paranet sitzen lassen. Am Nachmittag äußerte er sein Unverständnis über die Entscheidung der Stadt in einer eigenen Pressemitteilung. Und er präsentierte ein Schriftstück, auf dem der TÜV Rheinland Temperaturmessungen in der Traglufthalle vom 7. Dezember dokumentiert. Demnach sei an zehn Punkten mit einem kalibrierten Messgerät die Innentemperatur der Halle gemessen worden. Die Werte schwanken laut dem Messprotokoll zwischen 24,1 und 26,6 Grad.

Geschäftsführer Jürgen Wowra kommentiert dies so: „Wir wollten der Öffentlichkeit in Mettmann vorführen, dass sich die im Auftrag der Stadt errichtete Traglufthalle bestens zur vorübergehenden Unterbringung von geflüchteten Menschen eignet. Es ist unverständlich, warum die Stadt die Begehung nicht zulässt und sich auf ein Besitzrecht beruft. Offenbar hat die Stadtspitze Angst, in Erklärungsnot zu geraten, warum sie eine attraktive Unterbringungsmöglichkeit für Menschen in Not nicht nutzt.“

In dieser Spielecke haben bislang keine Kinder aus der Ukraine die Schrecken des Krieges überspielen können.

In dieser Spielecke haben bislang keine Kinder aus der Ukraine die Schrecken des Krieges überspielen können.

Foto: Paranet

In der Pressemitteilung der Stadt Mettmann heißt es hingegen: „Demgegenüber besteht in einer Besichtigung der Halle zu einem willkürlich festgelegten Zeitpunkt kein Erkenntnisgewinn. Es steht nicht infrage, dass die Halle zu einem bestimmten Zeitpunkt tagsüber – in Abhängigkeit von den in diesem Zeitpunkt zufällig herrschenden Außentemperaturen – bewohnbar sein mag. Die Stadt bestreitet vielmehr (gutachterlich bestätigt), dass die Halle jederzeit bewohnbar ist, also auch dann, wenn die Außentemperatur z.B. -8 Grad beträgt, oder auch bei +30 Grad und Sonnenschein.“

Bei der Untersagung des Besichtigungstermins stützt sich die Stadt Mettmann auf ihr „alleiniges Besitzrecht an der Halle“. „Die Durchführung des von Paranet anberaumten Besichtigungstermins wäre verbotene Eigenmacht“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.

Paranet-Rechtsanwalt Michael Holz sieht das anders. Holz stellt das von der Stadt erklärte „Besitzrecht“ in Frage: „Die Stadt hat den Mietvertrag fristlos gekündigt und trotz Mahnung für die vergangenen drei Monate keine Miete mehr gezahlt. Zudem hat Mettmann die wenigen Einrichtungsgegenstände, die sie selbst in die Halle verbracht hatte, entfernen lassen. Es erscheint äußerst befremdlich, wenn sich die Stadt angesichts dieses Verhaltens auf ein „Besitzrecht“ beruft und ein Verbot der geplanten Besichtigung ausspricht.“

Paranet weist zudem die Behauptung der Stadt zurück, es sei „gutachterlich bestätigt“, dass die Halle nicht jederzeit bewohnbar sei. Rechtsanwalt Holz: „Mettmann hat bislang kein Gutachten, sondern lediglich einen sogenannten ‚Erläuterungsbericht‘ vorgelegt, der keine Bedeutung hat. Dieser wurde durch ein lokales Unternehmen erstellt. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist nicht beauftragt worden.“ So wird vor dem Landgericht Berlin weiter um viel Geld gestritten werden. Dort hat Paranet ein Beweissicherungsverfahren beantragt. Das Gericht würde einen Gutachter bestimmen, der die Traglufthalle auf ihre Tauglichkeit hin untersuchen würde. Solange bleibt die Halle aufgebaut und wird von einem Sicherheitsdienst auf Kosten der Steuerzahler bewacht.

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