Wer hat Interesse am Schlichten? Mettmann sucht weitere Schiedsperson ab Juli 2021

Mettmann · Schiedsleute sind als sogenanntes Organ der Rechtspflege so etwas wie Moderatoren in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten. Wer Interesse an dem Ehrenamt hat, kann sich bei der Stadt melden.

 Eine Schiedsperson schlichtet zwischen streitenden Parteien – dabei gibt es weder Gewinner noch Verlierer.

Eine Schiedsperson schlichtet zwischen streitenden Parteien – dabei gibt es weder Gewinner noch Verlierer.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Die Kreisstadt Mettmann sucht zum 28. Juli 2021 für den Schiedsamtsbezirk Mettmann-Nord eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann. Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie bei Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, als Mediator zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern und damit den sozialen Frieden über einen Vergleich wieder herzustellen.

Dabei können viele Bereiche betroffen sein, zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten, die Nicht-Beachtung der Hausordnung, Schmerzensgeld und sonstige Schadensersatzansprüche, aber auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Bei einer Schlichtung gibt es weder Gewinner noch Verlierer, es werden festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufgebrochen und gemeinsam eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung erarbeitet.

Wer sich für die Aufgabe interessiert, muss gemäß § 2 Schiedsamtsgesetz NRW nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, darf nicht unter Betreuung stehen, muss zwischen 30 und 70 Jahren alt sein, in dem Schiedsamtsbezirk seinen Wohnsitz haben und nicht auf gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sein.

Ferner sollte die Schiedsperson fähig sein, den streitbefangenen Parteien geduldig, sachlich, vorurteilsfrei und besonnen zu begegnen, ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen besitzen und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsstelle in und außerhalb der Schlichtungsverhandlungen stets unparteiisch sein und ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen. Die getroffenen Vereinbarungen, etwa Vergleich oder Anerkenntnis, müssen schriftlich so formuliert werden, dass der Wille der Parteien unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird.

Zur Unterstützung der Arbeit wird die Schiedsperson durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V., kurz BDS, in einem speziellen Einführungslehrgang geschult. Regelmäßige Weiterbildungen werden ebenso angeboten.

Neben der Übernahme der Sachkosten durch die Gemeinde, erhält die Schiedsperson eine jährliche Entschädigung von 600 Euro. Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung – dem Rat der Stadt Mettmann – für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt dem Amtsgericht Mettmann.

Nähere Informationen zum Thema Schiedsmann oder -frau gibt es online unter www.schiedsamt.de. Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 31. Januar 2021 an die Stadtverwaltung Mettmann, Abteilung 1.1.1., Zentrale Verwaltung und Organisation Neanderstraße 85, in Mettmann zu richten. Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung unter Telefon 02104-980154 oder per E-Mail an die Adresse organisation@mettmann.de zur Verfügung.

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