Datenschutz in Mettmann Schöffen-Kandidaten standen mit voller Adresse im Netz

Mettmann · In Strafprozessen sitzen sie neben dem Richter und tragen zur Urteilsfindung bei: Schöffen. In Mettmann geriet nun eine Kandidatenlisten mit vollen Adressen ins Netz. Eine schwere Datenschutzpanne.

 Mettmann gesteht Datenpanne bei Schöffenwahl ein.

Mettmann gesteht Datenpanne bei Schöffenwahl ein.

Foto: dpa/Jens Wolf

Datenschutzpanne bei der Stadt Mettmann: Bei der Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028 stand eine Liste mit 59 Kandidatinnen und Kandidaten mit voller Adresse und dem jeweiligen Geburtsdatum im Netz. Die Stadt hat die Liste mittlerweile durch eine bereinigte Version ersetzt und nach eigenen Angaben den Landesdatenschutzbeauftragten des Landes über den Verstoß informiert. Zudem habe man die 59 Betroffenen persönlich angeschrieben und sich für die unrechtmäßige Veröffentlichung sensibler Daten entschuldigt, sagte ein Sprecher der Stadt. Und es seien alle Ratsleute der Stadt Mettmann aufgefordert worden, die ursprünglichen Listen zu vernichten.

Die Daten standen im digitalen, öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem der Stadt. Denn der Haupt- und Finanzausschuss sollte eine Kandidatenliste beschließen, über die der Rat am 21. Juni nur noch in Gänze abstimmen sollte. Anschließend wird die Liste einem Schöffenwahlgremium bei Gericht übergeben. Dort werden aus den 59 Bewerbern 30 Schöffen berufen. In Strafprozessen sitzen sie neben den hauptamtlichen Richtern und tragen zur Urteilsfindung bei. Dass Wohnanschriften der Laienrichter bekannt werden, kann ihre persönliche Sicherheit und Unversehrtheit beeinflussen und die ihrer Familie. Deshalb hätten die Anschriften im Detail nicht veröffentlicht werden sollen. Die Wählergemeinschaft M.U.T. hatte frühzeitig auf die Datenpanne aufmerksam gemacht.

Darüber hinaus wird in der Öffentlichkeit – etwa in sozialen Medien – über einen Kandidaten diskutiert, den eine Zwei-Drittel-Mehrheit aus CDU, SPD und Grünen für nicht geeignet hält, ein Laienrichteramt ausüben. Begründet wurde dies unter anderem mit rüden Äußerungen, etwa auf Facebook, wobei sich die Politiker mit den Gründen eher zurückhalten, die hinter ihrer Ablehnung einer Person über die Grenzen der drei größten Parteien hinweg zugrunde lagen.

Der Betroffene hat mit wütenden Posts in den Netzwerken und Mails und Telefonaten an unsere Redaktion reagiert: „Ich finde so ein Verhalten skandalös.“ Nur weil man nicht „linientreu“ gegenüber der Ratsmehrheit agiere, Dinge sachbezogen kritisiere und hinterfrage, werde man nun als Persona non grata gebrandmarkt. Der Mann kündigte an, er werde sich den Mund auch künftig nicht verbieten lassen.

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