Rechtsstreit in Mettmann Paranet will Bewohnbarkeit der Traglufthalle vorführen

Mettmann · Im Rechtsstreit um die Nutzbarkeit der Traglufthalle geht der Vermieter Paranet in die Offensive. Er will die Nutzbarkeit der Traglufthalle in Metzkausen vorführen.

Der Vermieter der Traglufthalle weist sämtliche Vorwürfe der Stadt zurück und will die Nutzbarkeit in Metzkausen vorführen.

Der Vermieter der Traglufthalle weist sämtliche Vorwürfe der Stadt zurück und will die Nutzbarkeit in Metzkausen vorführen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Der Geschäftsführer der Paranet-Deutschland GmbH, Jürgen Wowra, hat die Vorwürfe der Stadt Mettmann zurückgewiesen, die von seiner Firma errichtete Traglufthalle sei zur Unterbringung von Geflüchteten nicht nutzbar. Er bietet der Stadt, allen Ratsleuten und den Medien an, die Funktionsfähigkeit der Halle bei einer Vorführung am Standort in Metzkausen zu beweisen. Zurzeit befinden sich die Stadt und Paranet in einem Rechtsstreit über die Traglufthalle. Dabei vertritt die Stadt die Ansicht, die Halle sei weder im Sommer noch im jetzt beginnenden Winter als Quartier verwendbar.

Als Vermieter widerspricht Jürgen Wowra in einer Mitteilung von Montag: „Die Traglufthalle erfüllt alle Anforderungen für die Unterbringung von Menschen, wie dies bereits einige Jahre über 30 Mal deutschlandweit unter Beweis gestellt wurde. Sie ist voll beheizbar und gut ausgestattet. Wenn die Stadt Mettmann jetzt, wie berichtet, Unterkünfte für Geflüchtete sucht, dann steht die Halle zur Verfügung.“ Aus Sicht der Paranet GmbH sei es unverständlich, warum die Stadt Mettmann die errichtete Halle für die nun wieder anwachsende Zahl Geflüchteter nicht einsetzen möchte.

„An der Traglufthalle kann es nicht liegen. Die steht bereit und ist dank des nun unsererseits befüllten Gas-Tanks gut beheizbar. Mit dem gleichen Hallen-Modell überdachen wir in anderen Städten Freibäder, die dadurch gut gewärmt, mit bis zu 30 Grad Celsius, auch im Winter nutzbar sind.“ Die Stadt Mettmann hat ihre Position durch ein Gutachten untermauern lassen. Paranet hat vor dem Berliner Landgericht ein unabhängiges Beweisverfahren beantragt, bei dem das Gericht einen Gutachter bestimmen würde. .

Im weiteren Text beschäftigt sich der Hallenvermieter mit den Vorwürfen der Stadt, dass die Halle im Sommer zu heiß gewesen sei.  Dies  wird vom Vermieter bestritten. Er bezieht sich auf eigene Temperaturmessungen, die zwischen 27 und 28 Grad Celsius gelegen hätten. Die von der Stadt gemeldeten 40 Grad könnten demgegenüber nur „in unmittelbarer Nahe der Membran bei unmittelbarer Sonneneinstrahlung“ gemessen worden sein und ließen keinen Rückschluss auf die Benutzbarkeit der Halle zu. Vielmehr habe es die Stadt versäumt, einen Teil der Kühlanlage, Fachjargon: Chiller, so wie vertraglich vereinbart, selbst zu beschaffen. Zudem hätte die Kühlanlage im Hochsommer bereits permanent ab dem frühen Morgen eingeschaltet werden müssen, so Paranet. Die zweimonatige Verzögerung wegen der Verkeimung des Trinkwassers sei nicht durch den Vermieter zu verantworten.

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