Nach Urteil des Verfassungsgerichtshofs Mettmann muss zwei Wahlbezirke neu zuschneiden

Mettmann · Das Urteil des Verfassungsgerichtshof macht eine Neueinteilung erforderlich. Ausschuss segnet Änderungen Ende Januar ab.

 Für die Kommunalwahl 2020 müssen viele Städte ihre Wahlkreise neu zuschneiden.

Für die Kommunalwahl 2020 müssen viele Städte ihre Wahlkreise neu zuschneiden.

Foto: dpa/Ina Fassbender

(arue/hup/von) Für die Kommunalwahl am Sonntag, 13. September, müssen nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster Städte ihre Wahlbezirke teilweise neu ordnen. Wie Christian Barra, Sprecher der Stadt Mettmann, auf Nachfrage unserer Redaktion berichtet, muss auch die Stadt Mettmann den Zuschnitt zweier Wahlbezirke verändern. Ende Januar wird der zuständige Ratsausschuss das Ergebnis absegnen. Bis zum 29. Februar müssen die Kommunen den Zuschnitt ihrer Wahlbezirke überprüfen, damit am 13. September eine rechtlich gültige Kommunalwahl stattfinden kann. Das gibt Paragraf vier des Kommunalwahlgesetzes vor. Betroffen ist auch die Stadt Wülfrath: „Wir werden etwas ändern müssen“, sagt Sebastian Schorn, Leiter des Ordnungsamtes.

Warum ist ein Neuzuschnitt nötig? Auslöser für die Neuordnung ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Stichwahl. Wie unsere Redaktion bereits berichtete, hat das Gericht die bei Bürgermeisterwahlen abgeschaffte Stichwahl wieder eingesetzt. Doch das Urteil beinhaltet noch einen zweiten Aspekt: die Einteilung der Wahlbezirke.

Was hat es damit auf sich? Grundsätzlich gilt: Jede Stimme im Gemeindegebiet muss gleich viel Gewicht haben. Das klappt aber nur, wenn die Wahlbezirke so zugeschnitten sind, dass sie annähernd gleich groß sind. Wäre das nicht so, würde ein Kandidat in einem kleinen Wahlbezirk wesentlich weniger Stimmen brauchen als in einem großen, um ihn für sich zu gewinnen. Bislang galt, dass die Einwohnerzahl der Kommunalwahlbezirke vom Durchschnitt aller Wahlbezirke um maximal 25 Prozent nach oben oder unten abweichen durfte. Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt aber eine Abweichungsgrenze von nur 15 Prozent festgelegt.

Was bedeutet das? Zwei Bezirke Mettmanns müssen jetzt neu zugeschnitten werden, heißt es aus dem Rathaus. In Erkrath hingegen „liegen alle Wahlbezirke innerhalb des zulässigen Korridors“, berichtet Thomas Laxa, Sprecher der Stadt. Damit könne die Kandidatenaufstellung in den Wahlbezirken „bereits zum jetzigen Zeitpunkt rechtssicher“ erfolgen, sagt Laxa. In Mettmann ist dies erst dann der Fall, wenn der Kommunalwahlausschuss am 28. Januar getagt hat.

Worauf muss der Wähler achten? Wähler sollten sich ihr Wahllokal merken, das auf der Benachrichtigungskarte aufgeführt ist, denn es hat sich womöglich geändert.

(arue)
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