Ersatz für den Blotschenmarkt in Mettmann Stadt konkretisiert Bedingungen für Weihnachts-Buden

Mettmann · Als Ersatz für den Blotschenmarkt können Einzelbuden aufgestellt werden. Betreiber kümmern sich selbst um Auf- und Abbau und Corona-Regeln.

 Wie in den vergangenen Jahren auf dem Blotschenmarkt können auch dieses Jahr Buden aufgestellt werden – nur sehr viel weniger.

Wie in den vergangenen Jahren auf dem Blotschenmarkt können auch dieses Jahr Buden aufgestellt werden – nur sehr viel weniger.

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

Die Vorgaben für die Verkaufsbuden in der Vorweihnachtszeit nehmen Form an – auch wenn sich die Regelungen aufgrund der momentan stark steigenden Infektionszahlen immer wieder ändern können. „Wir möchten trotz dieser schwierigen Situation mit allen Akteuren dafür sorgen, dass die Mettmanner Innenstadt im Advent erstrahlen wird“, heißt es vom noch amtierenden Bürgermeister Thomas Dinkelmann.  Wie die Stadtverwaltung mitteilt, seien in den vergangenen Tagen viele Anfragen von interessierten Betreibern eingegangen. Hier die wichtigsten Infos im Überblick:

Standorte Betreiber können grundsätzlich jeden Ort beantragen, an dem sie ihre Bude aufstellen möchten. Das funktioniert per Antrag auf Sondernutzung, den sie bei der Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dennoch weist die Stadt auf zwei Dinge hin, die vorab berücksichtigt werden sollten: Auf den Straßen in der Innenstadt muss stets eine 3,50 Meter breite Durchfahrt für die Feuerwehr erhalten bleiben. Außerdem sollten Interessenten für den Standort Jubiläumsplatz beachten, dass hier die Buden nur tageweise aufgestellt werden können: Mittwochs und samstags ist der Platz für den Wochenmarkt reserviert. Alternativ schlägt die Stadt die Parkstreifen in der Königshof-, Breite- oder Poststraße vor.

Nachdem ein Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde eingegangen ist,  prüft diese ihn in Absprache mit der Feuerwehr. Interessieren sich mehrere Betreiber für denselben Standplatz, zählt das Eingangsdatum des Antrages.

Kosten Die Gebühr für einen Standplatz beträgt 160 Euro, je nach Ausmaß der Bude kann sie auch höher ausfallen. Schenkt der Betreiber Alkohol aus, wird zusätzlich eine Ausschankgenehmigung benötigt, die kostet 35 Euro.

Auf- und Abbau Jeder Standbetreiber muss seinen eigenen Verkaufsstand mitbringen und in Eigenregie auf- und abbauen, so die Stadt. Sie weist deutlich darauf hin, dass der Baubetriebshof den Auf- und Abbau nicht übernehmen kann. Noch keine Neuigkeiten gibt es zu den Buden, die von der Stadtverwaltung neu angeschafft wurden – denn die seien noch nicht geliefert worden. Ob und zu welchen Bedingungen die Stadt sie also vermieten kann,  steht noch nicht fest, soll aber laut der Mitteilung in den nächsten Tagen entschieden werden.

Corona-Maßnahmen Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung gelten die Verkaufsbuden als Handelseinrichtungen. Betreiber müssen also zusätzlich zu den üblichen gesetzlichen Anforderungen die strengen Hygieneanforderungen der Verordnung einhalten, so besteht etwa an den Ständen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Kunden und Beschäftigte. Für letztere sind auch Alternativen wie Acrylglas oder Gesichtsvisiere zulässig. Auch im Freien und in den Warteschlangen gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern.

Insbesondere Stände mit gastronomischem Angebot müssen die gleichen hohen Auflagen wie Gastronomiebetriebe erfüllen. So ist etwa der Alkoholausschank nur an Tischen (auch Stehtische) erlaubt, die sich in einem abgegrenzten Bereich befinden. Die Stadt verweist hier auf das Beispiel eines „Glühwein-Gartens“. Außerdem sind die Kontaktdaten der Kunden im Hinblick auf deren Rückverfolgbarkeit zu erheben.

Info Weitere Regelungen, insbesondere zu gastronomischen Angeboten, führt die Stadt auf ihrer Webseite auf. Da die Rechtslage je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst wird, müssen Standbetreiber jederzeit mit Änderungen rechnen.

www.mettmann.de/weihnachtsbuden

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