Beiträge für Ogata-Betreuung in Mettmann Jugendamt bittet um Geduld bei Erstattung

Mettmann · Der Corona-Lockdown ist eine Herausforderung für Familien und für Alleinerziehende. Zumindest finanziell gibt es nun eine Entlastung. Elternbeträge etwa für Ogata-Betreuung werden erstattet. Nur wann und in welcher Höhe,das ist offen.

 Gebühren sollen erstattet werden. Aber wann?

Gebühren sollen erstattet werden. Aber wann?

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Viele Mettmanner sind stocksauer: Die Stadt bucht weiterhin Elternbeiträge etwa für die Ogata-Betreuung in den Grundschulen von ihren Konten ab, obwohl seit Monaten bedingt durch die Corona-Pandemie keine solche Betreuung stattfindet.

Mitgeteilt wurde lapidar: „Aufgrund von Corona war nur der Monat Januar 2021 zu erstatten. Für die anderen Monate liegt aktuell keine Absetzung vor.“ Aufgrund mehrerer Nachfragen zu Erstattungen von Elternbeiträgen wegen Corona-bedingter, eingeschränkter Betreuungszeiten, teilt das Jugendamt der Kreisstadt Mettmann mit, dass die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über eventuelle Erstattungen sowie Teilerstattungen der Elternbeiträge ab Februar dieses Jahres gemacht hat.

Mittlerweile gebe es jedoch Anhaltspunkte, dass die Landesregierung eine Gesamtlösung anstrebe, die sowohl den Bereich Kindertagesbetreuung, als auch den Bereich der nachschulischen Betreuungsangebote, also die Offene Ganztagsschule, für den Zeitraum bis zu den Sommerferien umfasse.

Vor diesem Hintergrund hätten die kommunalen Spitzenverbände empfohlen, Entscheidungen über Entlastungen der Eltern in alleiniger kommunaler Verantwortung zunächst zurückzustellen und die Entscheidung der Landesregierung abzuwarten.

„Deshalb bittet das Jugendamt alle Eltern, bei den Einzahlungen beziehungsweise eingerichteten Daueraufträge keine Änderungen vorzunehmen“, teilt Thomas Lekies aus dem Büro der Bürgermeisterin mit. Sollte die Landesregierung sich für Erstattungen aussprechen, erfolgt eine automatische Rückerstattung durch die Stadt. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, wird das Jugendamt dies umgehend mitteilen. Weitere aktuelle Informationen für Eltern sowie Informationen für Träger, Leitungen und Personal in der Kindertagesbetreuung gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.

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