Windkraft in Mettmann Bürgerinitiative Winstill bittet per Anwalt um Aufschub von Beschlüssen
Mettmann · Für die Verwaltung ist es eine Formalie ohne Alternative: Der Planungsausschuss soll am Donnerstag zwei Beschlüsse zu Windkraftarealen in Mettmann ändern. Warum die Bürgerinitiative gegen Windräder das nicht gut findet.
Bereits bei der Bürgerinformation zur Windkraft am Mittwoch, 21. August, hatte der Technische Beigeordnete Tobias Janseps darauf hingewiesen: Die Stadt werde zeitnah ihre Bebauungspläne dem anpassen müssen, was die Bezirksregierung Düsseldorf mit der 18. Änderung des Regionalplan bis Jahresende beabsichtigt. Folgerichtig stehen die beiden entsprechenden Änderungsbeschlüsse am Donnerstag, 19. September auf der Tagesordnung des Planungsausschusses. Doch jetzt bekommt die Stadt dafür Gegenwind von der Bürgerinitiative Windstill.
Deren Anwalt hat laut einer Mitteilung der Bürgerinitiative an Bürgermeisterin Sandra Pietschmann und alle Ratsfraktionen appelliert, die Abstimmung über Anpassungen an die 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf erst einmal auszusetzen. Dabei gehe es um die 52. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) zum Thema Windenergiebereiche, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Rotelsberg / Lehmberg. Darüber müsse nicht abgestimmt werden, solange eine entsprechende übergeordnete Flächenfestlegung durch das Regierungspräsidium nicht erfolgt sei.
Als Begründung verweist Windstill. auf die nach wie vor unzureichende Eignung der entsprechenden Flächen für Windkraftanlagen. Dazu zählen die gesundheitliche Gefährdung der Anwohner durch zu geringe Abstände zu bestehender Wohnbebauung, eine nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Naherholungsgebiet, die frühere bergbauliche Nutzung mit entsprechend verzweigten Bereichen mit Grubenstollen, vorhandene Richtfunkstrecken, eine herausragende Bodengüte mit bevorzugter Eignung als Ackerland, das gefährdete Landschaftsschutzgebiet, der Sportflughafen und der Anlagenschutzbereich nach Paragraph 18 des Luftverkehrsgesetzes der Deutschen Flugsicherung für den Flughafen Düsseldorf. Darüber hinaus bestehe eine ohnehin bereits mehr als deutliche Übererfüllung der geforderten Flächenzuweisung seitens der Bezirksregierung. Wie zuvor in einem Schreiben an den Regionalrat legt die Bürgerinitiative dar, dass es in den Windkraftplänen einen Puffer von 857 Hektar gebe. Selbst wenn alle sieben kritischen Gebiete – darunter die beiden Mettmanner Areale – herausgenommen würden, werde das Land seine Bringschuld übererfüllen.
Hinzu komme, so das anwaltliche Schreiben, dass in einem Beschluss wie vorgesehen ein Eingriff in ein laufendes Verfahren gesehen werden könnte, der die Unparteilichkeit der Stadt in Frage stellen könnte. Ob diese Argumentation bei der Mettmanner Politik gehört findet, wird sich am Donnerstag zeigen.