Mann ist unbekannt verzogen Gericht sucht Aufenthaltsort des Angeklagten

METTMANN/WUPPERTAL · Ein Mann war vor sieben Jahren in ein Haus in Obschwarzbach eingebrochen und vom Amtsgericht zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Er wurde mittlerweile in sein Heimatland abgeschoben: Aufenthaltsort unbekannt. Das wird nun zum Problem im Berufungsprozess.

 Es ist zuweilen kompliziert, ein Gerichtsverfahren zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen.

Es ist zuweilen kompliziert, ein Gerichtsverfahren zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Auch deshalb, weil die Gerichte seit Jahren unter einer nicht enden wollenden Verfahrensflut leiden. Im Falle eines Serben, der im Jahre 2014 in ein Haus in Obschwarzbach eingebrochen sein soll, nimmt diese Verfahrensverzögerung nun kuriose Ausmaße an. Der Mann hatte damals einen Fernseher samt Receiver, ein iPad und einen Koffer mit Silberbesteck mitgehen lassen. Gesamtwert des Diebesgutes: 1800 Euro. Eine DNA-Spur am Fenster hatte die Ermittler offenbar auf seine Fährte gelockt, das Mettmanner Amtsgericht verhängte im Oktober 2019 zehn Monate Haft. Dagegen war der Angeklagte in Berufung gegangen – und die wurde nun, beinahe zwei Jahre später, am Landgericht verhandelt. Jedoch ohne den Angeklagten, denn den hatte man aus dem Gefängnis heraus nach Serbien abgeschoben. Aufenthaltsort: unbekannt.

Hinter Gittern war der einschlägig Vorbestrafte wegen anderer Diebstähle und Betrügereien, nicht alle verhängten Haftstrafen sind bereits verbüßt. Deshalb gibt es Suchvermerke, und würde der Mann nach Deutschland einreisen, dürften wohl noch an der Grenze die Handschellen klicken. Das Fernbleiben des Angeklagten wurde nun allerdings zum Problem für die Richterin, die eigentlich seine Berufung in Sachen „Wohnungseinbruchsdiebstahl in Obschwarzbach“ hätte verhandeln sollen. Ob eine Haftstrafe in die erhoffte Bewährungsstrafe umgewandelt werden kann, hängt vor allem von einer positiven Sozialprognose ab. Soziales Umfeld, Job und ein unbescholtener Lebenswandel: All das wird „abgeklopft“. Aber wie soll man so etwas beurteilen können, wenn der Angeklagte nicht bei Gericht erscheint? Im Zweifel gar nicht, dann wird die Berufung verworfen. Nur, dass auch das nicht so einfach ist, wenn der Mann einen Anwalt bevollmächtigt hat, ihn vor Gericht zu vertreten. Dass auch der Jurist keinen Kontakt zu seinem Mandanten herstellen konnte und der Serbe unauffindbar zu sein scheint?

Nun ja, das zwang die Berufungsrichterin dazu, einen Fortsetzungstermin festzusetzen und den Angeklagten per öffentlichem Aushang erneut laden zu lassen. Samt Zeugen, die möglicherweise noch aussagen müssen für den Fall, dass der Verschollene zum Termin doch noch auftauchen sollte. Damit zu rechnen ist auch deshalb nicht, weil ihm vermutlich niemand sagen wird, dass er hier per öffentlichem Aushang zum Gerichtstermin geladen wird. Es ist zuweilen kompliziert, ein Verfahren zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen. Derweilen stapeln sich die Prozessakten auf den Richtertischen.

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