Explosion in Mettmann Unsachgemäß gelagerte Kraftstoffe sorgen in Keller für Explosion

Mettmann · Mit 52 Kräften und 18 Fahrzeugen waren Feuerwehr und Rettungsdienst Mettmann am frühen Montagmorgen des 9. November in der Siedlung Röttgen im Einsatz. Unter dem Stichwort „Explosion“ waren sie alarmiert worden. Sie entstand in Folge unsachgemäßer Lagerung von Kraftstoffen.

 Wegen einer Verpuffung mit Folgebrand war die Feuerwehr Montagmorgen in die Siedlung Röttgen ausgerückt.

Wegen einer Verpuffung mit Folgebrand war die Feuerwehr Montagmorgen in die Siedlung Röttgen ausgerückt.

Foto: Feuerwehr Mettmann

Gegen 3.37 Uhr am frühen Montagmorgen des 9. November wurde die Feuerwehr Mettmann mit dem Einsatzstichwort „Explosion" zu einem Einfamilienhaus in der Siedlung Röttgen alarmiert. Wie die Feuerwehr berichtet, war es im Keller des Einfamilienhauses zu einer so genannten Verpuffung mit Folgebrand gekommen.

Durch den Bewohner wurden erste Löschmaßnahmen mit einem Pulverlöscher durchgeführt. Bei Eintreffen der Feuerwehr befanden sich zwei Anwohner bereits im Freien und eine dritte Person noch im Erdgeschoss des Gebäudes. Die drei Personen wurden in ein Nachbarhaus verbracht und dort durch den Rettungsdienst gesichtet und betreut. Parallel dazu wurde ein Trupp unter Atemschutz mit einem C-Rohr zur Erkundung und Brandbekämpfung in den Keller geschickt. Durch die Feuerwehr waren lediglich Nachlöscharbeiten und Lüftungsmaßnahmen erforderlich.

Strukturelle Gebäudeschäden konnten ebenfalls nicht festgestellt werden. Nach entsprechender Kontrolle der Wohnetagen konnten die Bewohner wieder zurück in die eigenen Räumlichkeiten. Was den Brand verursacht hat, ermittelt jetzt die Kriminalpolizei.

Feuerwehr und Rettungsdienst Mettmann waren mit insgesamt 52 Kräften und 18 Fahrzeugen im Einsatz. Unterstützt wurden sie bei dem Einsatz durch die Polizei.

Die Ermittlungen zur Brandursache und Schadenshöhe wurden inzwischen von kriminalpolizeilichen Brandexperten des Kommissariats 11 durchgeführt. Dabei kamen die Ermittler zu dem Ergebnis, dass die Verpuffung in Folge unsachgemäßer Lagerung von Kraftstoffen im Keller verursacht wurde. Ausgetretene Gase entzündeten sich wahrscheinlich durch eine elektrische Zündquelle und führten zur Verpuffung mit Folgebrand. Der dadurch entstandene Sachschaden summiert sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 10.000 Euro. Personenschaden entstand nicht.

(RP/von)
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