Mobilität und Umweltfreundlichkeit in Mettmann Flintropstraße wird erste Fahrradstraße

Mettmann · (von) Die Stadt richtet in diesen Tagen eine Fahrradstraße im Bereich der Breite Straße und der unteren Johannes-Flintrop-Straße bis zum Kreisverkehr Seibelstraße ein. Das berichtet die Verwaltung in einer Pressemitteilung.

 Die Fahrradstraße führt von der Breite Straße die Johannes-Flintrop-Straße hoch bis zum Kreiverkehr an der Seibelstraße.

Die Fahrradstraße führt von der Breite Straße die Johannes-Flintrop-Straße hoch bis zum Kreiverkehr an der Seibelstraße.

Foto: Stadt Mettmann

Die dort eingerichtete Netztrennung wird aufgehoben und auf den Bereich der Schwarzbachstraße auf Höhe des Jubiläumsplatzes verkürzt. Damit setzt die Verwaltung einen politischen Beschluss aus der Ratssitzung im vergangenen Dezember um. Die neu eingerichtete Fahrradstraße darf nur von Radfahrern und Anliegern befahren werden. Busse und Taxis dürfen die Straße wie bisher auch benutzen.

Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig dem Radverkehr vorbehalten ist. Genau wie bei einer Fußgängerzone dürfen andere Verkehrsteilnehmer und -arten eine Fahrradstraße nur befahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen erlaubt wird. Im Falle der neuen Fahrradstraße in Mettmann darf der Anliegerverkehr die Straße nutzen, ansonsten ist die Durchfahrt weiterhin verboten. Fahrradstraßen werden zur Förderung des Radverkehrs eingerichtet. So haben Radfahrer auf einer Fahrradstraße vor Autos und Motorrädern Vorfahrt. An Kreuzungen gilt allerdings – sofern nichts anderes ausgeschildert wurde – weiterhin „rechts vor links”.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen sich auf der Fahrradstraße dem Radverkehr anpassen und unterordnen, so dass Fahrradfahrer weder behindert noch gefährdet werden. Auf einer Fahrradstraße muss die Geschwindigkeit daher immer den tatsächlichen Begebenheiten angepasst sein.

 Johannes-Flintrop-Straße, Mettmann

Johannes-Flintrop-Straße, Mettmann

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Grundsätzlich liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 30 Stundenkilometern. Aufgrund des besonderen Innenstadtcharakters der Breite- und unteren Johannes-Flintrop-Straße wird dort jedoch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern beibehalten. Die neue Regelung gilt zunächst für die Probezeit eines halben Jahres. Die Verwaltung wird in dieser Zeit den Straßenverkehr auf der neuen Fahrradstraße beobachten, die gesammelten Zahlen auswerten und in den entsprechenden politischen Gremien präsentieren.

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