Bürgerbegehren zur Realschule in Mettmann „Kein Ermessensspielraum“

Mettmann · Bürgermeisterin Sandra Pietschmann sagt, die Bürgerinitiative sei vor Monaten auf Darstellungsmängel auf den Unterschriften hingewiesen worden.

 Übergabe von 3464 Unterschriften für den Erhalt der Realschule: Regina Lenz (links) und Bürgermeisterin Sandra Pietschmann.

Übergabe von 3464 Unterschriften für den Erhalt der Realschule: Regina Lenz (links) und Bürgermeisterin Sandra Pietschmann.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Bürgermeisterin Sandra Pietschmann sieht sich im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren zum Erhalt der Carl-Fuhlrott-Realschule zu Unrecht Vorwürfen ausgesetzt. „Wir haben überhaupt keinen Ermessensspielraum“, sagt Pietschmann mit Blick auf die Empfehlung der Verwaltung, das Bürgerbegehren mit 3464 Unterschriften für nicht zulässig erklären zu lassen. Von einem „Konfrontationskurs“ könne keine Rede sein. „Wir haben die Initiative von Anfang an in diesem Prozess begleitet und beraten“, stellt Bürgermeisterin Pietschmann klar. Allerdings müssten sich in einem solchen Verfahren auch alle an die Spielregeln halten und die rechtlichen Vorgaben beachten. Diese seien für das Bürgerbegehren im Paragraphen 26 der Gemeindeordnung geregelt.

Bereits vor Monaten habe die Verwaltung die Bürgerinitiative darauf aufmerksam gemacht, dass auf den Unterschriftenbögen wichtige Informationen zur Kostendarstellung weggelassen wurden.

Nachdem der Verwaltung die Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren Ende März zur Kenntnis vorgelegt worden war, habe die Stadt unverzüglich darauf hingewiesen, dass unter anderem die Gesamtkosten für den Erhalt der Realschule und den Neubau der Gesamtschule, zu deren Errichtung die Stadt schulrechtlich verpflichtet sei, umfassend aufgenommen werden müssten. Dies sei auch konkret aufgeführt worden. Ansonsten, habe Dezernent Marko Sucic erklärt, könne eine Nichtbeachtung dazu führen, „dass die erforderliche Zulässigkeitserklärung für den Fortgang des Bürgerentscheids durch den Rat der Stadt Mettmann nicht gegeben werden kann“. Die Initiative habe der Verwaltung daraufhin erklärt: „Nach Rücksprache mit dem uns beratenden Verwaltungsrechtler teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Veranlassung sehen, Ihren Empfehlungen zu folgen.“

Die Stadt, so betont Pietschmann, sei rechtlich dazu verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen. „Da haben wir überhaupt keinen Ermessensspielraum.“ Sollte der Rat das Bürgerbegehren dennoch für rechtlich zulässig erklären, müsse die Bürgermeisterin dies beanstanden.

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