Mettmann Bürgermeister verteidigt seinen Einspruch

Mettmann · Der Schlagabtausch um das Thema Netztrennung geht weiter: Bürgermeister Dinkelmann schreibt einen offenen Brief.

 Bürgermeister Thomas Dinkelmann: „stichhaltig begründet“.

Bürgermeister Thomas Dinkelmann: „stichhaltig begründet“.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

„Netztrennung“, so heißt das Wortungetüm, mit dem die verkehrsberuhigenden Maßnahmen der Innenstadt in Mettmann bezeichnet werden. Netztrennung, das heißt, dass Fußgänger, Individual- und öffentlicher Personennahverkehr unterschiedliche Wege nehmen (sollen). Straßenumbauten, die auch vom Land gefördert wurden, sollen den Passanten rund um den Jubiläumsplatz mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität geben.

In Folge dessen haben sich aber auch die Verkehrsströme in Mettmann geändert – Anlass für Bürgerinitiativen, dagegen zu protestieren. Und die Einzelhändler beklagen, dass die Innenstadt nun zu Tode beruhigt wurde, Parkmöglichkeiten zu weit entfernt oder nur schwer erreichbar sind. Die CDU hatte daher angeregt, aus Gründen besserer Durchlässigkeit aus der Schwarzbachstraße eine „Shared Space“-Zone zu machen, in der alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind – ein Vorschlag, dem eine Mehrheit des Verkehrsausschuss vom 21. November zunächst gefolgt war. Diesen Beschluss aber hat Bürgermeister Thomas Dinkelmann später aber beanstandet, also rückgängig gemacht.

Damit war der Streit um die Auswirkungen der Netztrennung indes nicht beendet. Ernst-August Kortenhaus, Einzelhändler und ehemaliger Vorsitzender von Mettmann-Impulse, appellierte in einem offenen Brief Ende Dezember an die Stadt, die Schwarzbachstraße in eine verkehrsberuhigte Zone ähnlich wie die Straße Am Königshof umzuwandeln. Die von Dinkelmannn angekündigte Forderung der Bezirksregierung nach Rückzahlung öffentlichen Geldes bei einer eingeschränkten Öffnung der Schwarzbachstraße sei eine „simple, ungeprüfte Ausrede“, schrieb Kortenhaus.

Dinkelmann hält nun mit einem ebenfalls offenen Brief dagegen, den er gestern veröffentlichte. Darin verteidigt er die Sichtweise der Stadtverwaltung: „Die Beanstandung des Beschlusses des Ausschusses für Planung, Verkehr und Umwelt vom 21. November habe ich mir keinesfalls leicht gemacht und halte sie auch für stichhaltig begründet. Der Beschluss des Ausschusses setzt eine bauliche Veränderung des Straßenraums voraus, so dass die für den im September 2018 abgeschlossenen Straßenumbau gewährten Zuschüsse aufgrund des Wegfalls der Zweckbindung zurückzuzahlen wären“, betont er.

Weiterhin verteidigt Dinkelmann den Sinn der Netztrennung: „Keinesfalls sehe ich meine Beanstandung als Interessenlosigkeit am Einzelhandel der Innenstadt. Ganz im Gegenteil dient der nach breiter Öffentlichkeitsbeteiligung gefasste Beschluss und die bauliche Umsetzung der Durchfahrtssperrung der deutlichen Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich und damit auch den Interessen des Einzelhandels. Die durch die verkehrsberuhigten Bereiche schlendernden Fußgänger dürften als potenzielle Kunden des Einzelhandels doch eher in Frage kommen, als die Insassen durchfahrender Kraftfahrzeuge.“

Das Thema wird Politik und Verwaltung noch weiter beschäftigen: Am 27. Februar muss der Verkehrsausschuss erneut über den Shared-Space-Antrag der CDU abstimmen. Befürwortet der Ausschuss diesen Antrag weiterhin mehrheitlich, dann muss sich der Rat in seiner Sitzung am 26. März damit befassen. Unterstützt auch er die Shared-Space-Idee, dann widerspricht dies weiterhin der Beanstandung des Bürgermeisters. In diesem Falle muss die Aufsichtsbehörde der Stadt Mettmann – also der Kreis – hinzugezogen werden und nach einer Lösung suchen.

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