Linie 742 von Gruiten nach Mettmann 71-Jähriger stürzt im Bus bei einem Bremsmanöver

Mettmann · Zwar wurde am Unfallort eine Anzeige wegen ‚Fahrlässiger Körperverletzung bei Verkehrsunfall’ aufgenommen. Die Rheinbahn aber schweigt bislang.

Klaus P. Barth und seine Frau nutzten wie so oft den Bus, um mit der Linie 742 von Gruiten nach Mettmann zu fahren. Am 24. Oktober vergangenen Jahres fuhren also der 71-Jährige, der zu 100 Prozent Schwer- und Gebehindert ist und außerdem an Kehlkopfkrebs erkrankt ist, und seine Ehefrau im Bus. Nach einem scharfen Bremsmanöver stürzte der 71-Jährige – und verunfallte.

Den Vorfall beschreibt er so: Unabhängig voneinander hätten sowohl er als auch seine Frau rechtzeitig vor der Haltestelle „An der Schmalt“ den Halteknopf gedrückt. „Der Fahrer reagierte nicht, fuhr einfach weiter – und behauptete, der Halteknopf sei nicht betätigt worden. „Dann bremste der Busfahrer grundlos extrem hart, dass ich den Halt verlor und zu Boden fiel. Von der von mir verlangten Polizei bekam der Fahrer noch am Unfallort eine Anzeige wegen ‚Fahrlässiger Körperverletzung bei Verkehrsunfall’“. Empört ist Klaus P. Barth darüber, dass der Betreiber der Linie, die Rheinbahn, sich nicht um den Fall kümmert. „Von dieser Zeit an habe ich die Rheinbahn am 30. Oktober, 14. November und 17. Dezember 2019 sowie am 13. Januar 2020 angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten“, erinnert er sich. Erst als er in seinem Januar-Schreiben erwähnte, einen Rechtsbeistand einzuschalten, kam eine Antwort. Und die ist ebeso knapp wie für den Rentner ein Schlag ins Gesicht und lautete in Kurzform: „Sie hätten sich besser festhalten müssen“, zitiert Klaus P. Barth. „Der Vorfall ist uns bekannt, die Beschwerde über den Vorfall und das Verhalten unseres Fahrers sind bei unserer Rechtsabteilung eingegangen“, erklärt Katharina Natus aus der Rheinbahn-Unternehmenskommunikation. Sie bestätigt den Vorfall, doch „so lang dieses Verfahren läuft, können wir uns zu diesem Vorfall nicht äußern.“ Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens würde mit Klaus P. Barth Kontakt aufgenommen.

Auch zum Zeitmanagement nimmt Katharina Natus Stellung, die Fachabteilungen „brauchen eine gewisse Bearbeitungszeit, daher kann es schon mal bis zu 14 Tagen dauern, bis wir eine Antwort rausschicken“. In dem geschilderten Fall sei am 14. November kommuniziert worden, das „Anliegen ist eingegangen und wird aktuell noch bearbeitet“. Dieses Vorgehen sei üblich, wenn die Rechtsabteilung sich noch mit dem Einholen von allen notwendigen Informationen befasst. Die Sicherheit der Fahrgäste sei ein großes Anliegen, weshalb in regelmäßigen jährlichen Schulungen die Fahrer für diese Themen sensibilisiert würden. Grundsätzlich sollten sich Fahrgäste „immer sofort einen sicheren Halt“ in den Fahrzeugen suchen, sich möglichst rasch hinsetzen und „erst aufstehen, wenn das Fahrzeug steht“, empfiehlt sie.

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