Gericht 30 Sozialstunden – mit zwei Flaschen Bier in die Böschung

Mettmann · Landgericht bestätigt Sozialstunden für 20-jährigen Unfallfahrer: Leichtsinn mit 0,6-Promille Alkohol im Blut. Den Führerschein bekommt er zurück.

 Vor dem Landgericht Wuppertal ging der 20-Jährige in die Berufung.

Vor dem Landgericht Wuppertal ging der 20-Jährige in die Berufung.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Es war ein ausgelassener Abend unter Freunden – bis zu dem Augenblick, in dem sich ein 20-Jähriger und seine Bekannte samt Audi in einer Böschung wiederfanden. Das Ganze fand jetzt ein Nachspiel vor Gericht.

Der Fahrer und seine Beifahrerin blieben unverletzt, am Auto war hingegen ein Sachschaden von 43.000 Euro entstanden. Kompliziert wurde die Sache auch deshalb, weil es sich bei dem Audi um den Dienstwagen des Vaters der Beifahrerin handelte. Sie hätte den Wagen nicht aus der Hand geben dürfen – und hat es dennoch getan. Schon damals will sie deshalb ein ungutes Gefühl gehabt haben, der Freund will davon nichts gemerkt haben. Er hatte sich spontan ans Steuer gesetzt, „um eine Runde zu drehen“. Sie sei auf den Beifahrersitz gesprungen, um ihn nicht alleine mit dem Auto ihres Vaters fahren zu lassen. Ein Bekannter erinnerte sich später so: „Die wollten zur Tankstelle fahren.“

Die juristischen Folgen der übermütigen Aktion hatte der 20-jährige Mettmanner schon beim Amtsgericht zu spüren bekommen. Die dort wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gegen ihn verhängten 30 Sozialstunden dürften weniger schwer gewogen haben als der Entzug der Fahrerlaubnis für neun Monate. Weil er zum Unfallzeitpunkt gerade eine Ausbildung begonnen hatte und noch in der Probezeit war, wurde er dort gekündigt.

Gegen das erstinstanzliche Urteil war er in Berufung gegangen, die wurde nun am Wuppertaler Landgericht verhandelt. Der Angeklagte erhoffte sich dort einen Freispruch – aus Sicht seiner Verteidigerin gab es dafür mehrere Gründe: Am Auto soll es Probleme mit der Einstellung der Spur gegeben haben, dazu sollen auch noch die Reifen abgefahren gewesen sein. Noch vor der Spritztour über die Flandersbacher Straße in Richtung Heiligenhaus will der 20-Jährige kurz rückwärts gefahren sein, um das zu überprüfen, was ihm die spätere Beifahrerin über die falsche Spureinstellung gesagt haben soll.

Auch nach der erstinstanzlichen Verhandlung soll sie nochmals darüber gesprochen haben und er habe sich gewundert, warum sie das nicht dem Richter erzählt habe. Außerdem sei er nicht schneller als 60 km/h gefahren – von der zuweilen unter Fahranfängern üblichen Raserei könne also keine Rede sein.

Das bestätigte auch der Unfallsachverständige, den der Berufungsrichter zur Beurteilung der Sachlage hinzugezogen hatte. Dessen Expertise hatte sogar nur eine Höchstgeschwindigkeit von 55 km/h ergeben, womit der Angeklagte nur mit leicht überhöhter Geschwindigkeit gefahren war.

Und dennoch war das Auto ausgebrochen und in einer Böschung gelandet. Durch den Aufprall auf dem Bordstein war die rechte Achse gebrochen, die später in der Werkstatt festgestellten Schäden summierten sich auf die besagten 43.000 Euro. Dass der Unfall technische Ursachen gehabt haben könnte, schloss der Sachverständige nun aus.

Zum Nachteil des 22-Jährigen wirkten sich die zwei Flaschen Bier aus, die er mit einem Freund an einem Düsseldorfer Kiosk getrunken haben will, während die spätere Beifahrerin und deren Freundin sich in einem Nagelstudio die Nägel hatten machen lassen. Auf dem Weg von Düsseldorf über Haan und Mettmann nach Wülfrath sei er nur Beifahrer gewesen – bis zu jenem folgenreichen Augenblick, in dem er sich dort in jugendlichem Leichtsinn und mit später festgestellten 0,6 Promille ans Steuer eines fremden Autos gesetzt hatte.

Ob ihn die zwei Flaschen Bier enthemmt hätten? Das könne man aus Sicht des Berufungsrichters nur durch ein rechtsmedizinisches Gutachten klären lassen. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt – die 30 Sozialstunden muss der Angeklagte ableisten, seinen Führerschein bekam er nach dem Ende der Berufungsverhandlung zurück.

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