Leben in Mettmann, Erkrath, Wülfrath Vereine können Landeszuschüsse bekommen

Mettmann · Das Programm heißt „Neustart miteinander“. Pro Veranstaltung gibt es maximal 5000 Euro als Zuschuss. Alle Details stehen auf der Webseite des NRW-Heimatministeriums.

 Wäre nach dem neuen Programm der NRW-Landesregierung zuschuss-fähig: der beliebte Blotschenmarkt in Mettmann.

Wäre nach dem neuen Programm der NRW-Landesregierung zuschuss-fähig: der beliebte Blotschenmarkt in Mettmann.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Vereine, Verbände und Organisationen, die öffentliche Veranstaltungen organisieren und dadurch zum gesellschaftlichen Miteinander beitragen. Das teilt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, in einem Schreiben mit, das an alle Stadtoberhäupter in NRW verschickt wurde.

Der Landtag hat kurzfristig die Aufstellung eines Landesprogramms „Neustart miteinander“ beschlossen, um, als Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Vereine, diese bei der Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen unter Wahrung der geltenden Corona-Schutzvorschriften finanziell zu unterstützen. Mit zunehmendem Impffortschritt, so die Ministerin, würden öffentliche Veranstaltungen wieder möglich werden.

Insgesamt 54 Millionen Euro sollen zur Förderung ehrenamtlich getragener öffentlicher Veranstaltungen bereitstehen. Jeder eingetragene Verein kann als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für eine Veranstaltung im Jahr 2021, grundsätzlich bis maximal 5000 Euro, beantragen. Maßstab für die Höhe der Förderung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Veranstaltung. Die Antragstellung selbst erfolgt online durch den jeweiligen Verein bei der zuständigen Bezirksregierung.

Als zuwendungsfähige Ausgaben können alle Ausgaben anerkannt werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der geförderten öffentlichen Veranstaltung stehen. Dazu gehören beispielsweise: Mieten für Veranstaltungsräume und Zelte; Mieten für Mobiliar, Geschirr, Gläser; Honorare – zum Beispiel für Musik oder Beschallung; Strom und Technik; Miete für sanitäre Anlagen wie Toilettenwagen oder -container; Kosten für Ordnungs- und Sicherheitskräfte; Getränke und Catering; Werbung und Einladungen; GEMA-Gebühren. Falls ein Verein Vorsteuerabzugsberechtigt ist, sind die Ausgaben ohne Umsatzsteuer anzusetzen.

Eine Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Bestätigung der Gemeinde, dass die Veranstaltung geplant ist. Vereine, Verbände und Organisationen, die für ihre Veranstaltung Mittel aus dem Landesprogramm „Neustart miteinander“ in Anspruch nehmen möchten, wenden sich an das Rechts- und Ordnungsamt: ordnung@mettmann.de

Detaillierte Informationen zu „Neustart miteinander“ gibt es auf der Webseite des Heimatministeriums NRW unter www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander

(dne)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort