Straßenverbindung zwischen Mettmann und Ratingen Ausbau L 239 Thema im Landtag

Mettmann · Die Sanierung der Problemstraße ist für die kommenden Jahre geplant, der Ausbau des Radwegs nicht. Das ist weder zeitgemäß noch zukunftsweisend und soll per Grünen-Anfrage im Landtag NRW neu debattiert werden.

 Mehr Schäden als Fahrbahn befinden sich auf der L 239.

Mehr Schäden als Fahrbahn befinden sich auf der L 239.

Foto: Achim Blazy (abz)

Der schlechte Zustand der Landesstraße 239 auf dem Teilstück der A3 bis zur A44, also die Verbindung durchs Schwarzbachtal, ist seit Jahren Thema in Mettmann und Ratingen. Endlich ist eine umfassende Sanierung der Problemstraße geplant, die in den kommenden drei Jahren realisiert werden soll. Allerdings seien Sanierung plus Radweg nicht möglich. Nachdem die Lokal- und Kreispolitiker offensichtlich alles gesagt und getan hat, was zu tun ist, schalten sich jetzt auch Landtagsabgeordnete ein. „Dass die Landesregierung, die sich bei jeder Gelegenheit die Förderung des Radverkehrs auf die Fahne schreibt, diesen an dieser Stelle so eklatant vernachlässigt, ist für mich nicht nachvollziehbar“, erklärt Stefan Engstfeld, „vor allem da sich am ersten Teilstück der L239 nach der A3 in Richtung Mettmann bereits ein gut ausgebauter Radweg befindet, der dann einfach enden würde“.

Der Mann weiß, wovon er spricht, der Landtagsabgeordnete der Grünen ist ein Dumeklemmer. „Da Ratingen meine alte Heimatstadt ist, kenne ich die Bedingungen auf dem Teilstück gut und weiß um das hohe Gefahrenpotential auf diesem Abschnitt der Landesstraße, nicht zuletzt für den Radverkehr. Dass Autos und Fahrräder sich im Anschluss an diese Sanierung zukünftig weiterhin die Fahrbahn teilen müssen, finde ich nicht zeitgemäß.“

Mit einer sogenannten kleinen Anfrage an die Landesregierung soll nun exakt geklärt werden, wie bei einer verkehrsgerechten Sanierung die „Verbreiterung für alle Verkehrsteilnehmer“ sichergestellt wird, so dass auch Radfahrende ausreichend Berücksichtigung fänden.

Thema der Anfrage ist auch das Tempo, angefragt wird, welche Geschwindigkeitsbegrenzungen die Landesregierung für die Zeit nach der Sanierung vorsieht. Aktuell ist aufgrund des schlechten baulichen Zustands mit teilweise mehr Schlaglöchern als schmaler Fahrbahn, insbesondere im Schwarzbachtal, auf weiten Teilen eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h zulässig. Die Landesregierung hat vier Wochen Zeit zur Beantwortung der Anfrage.

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