Stadt Mettmann informiert Mehr Kinder dürfen in die Kita

Mettmann · Die Stadt Mettmann weist auf die neuen Regelungen hin.

 Spielzeug wartet in der Kita Gruitener Straße in Mettmann darauf, dass jemand mit ihm spielt.

Spielzeug wartet in der Kita Gruitener Straße in Mettmann darauf, dass jemand mit ihm spielt.

Foto: Rheinische Post/Alexandra Rüttgen

(arue) Das Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und die offene Ganztagsschule in der Corona-Krise ist bis zum 3. Mai verlängert. Gleichzeitig aber werden die Ausnahmeregelungen stufenweise ab dem 23. April erweitert. Darauf weist jetzt die Stadt Mettmann hin.

Diese Ausnahmen greifen dann, wenn das Kindeswohl sicher gestellt werden soll; zudem für Personen, die bei für die Infrastruktur relevanten Arbeitgebern beschäftigt sind. Um das nachzuweisen, ist eine Arbeitgeberbescheinigung erforderlich. Welche Berufsgruppen welcher Tätigkeitsbereiche einen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder haben, ist auf der Homepage der Stadt Mettmann eingestellten Anlage „Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April“ ersichtlich.

Mit einem weiteren Schritt sollen darüber hinaus ab dem 27. April Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden in ein Kindertagesbetreuungsangebot aufgenommen werden. Die Stadt weist darauf hin, dass die Kindertagesbetreuung weiterhin nur zu zwingend notwendigen Zeiten dann erfolgen kann, wenn eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung wie etwa Homeoffice nicht gewährleistet werden kann.

„Nach wie vor gilt es, Kontakte zu vermeiden“, betont der Sprecher der Stadt Mettmann, Christian Barra. Bei Bedarf bittet das Jugendamt um frühzeitige Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen.

„Aussagen über die Erstattung von Elternbeiträgen für den kommenden Monat können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getätigt werden, da die Landesregierung hier noch keine Regelung getroffen hat“, erläutert Christian Barra.

Für die Bestätigung des Arbeitgebers ist die auf der Homepage der Stadt Mettmann unter www.mettmann.de/formulare hinterlegte Anlage „Bescheinigung des Arbeitgebers“ einzureichen.

(arue)
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