Kreis Mettmann Untreue - Gericht verhängt Bewährungsstrafe
Das Gericht sprach jetzt sein Urteil gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Kreises: Mit zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Untreue fiel der Richterspruch eher milde aus. Hinzu kommt eine Geldbuße von 6000 Euro und eine Geldstrafe von knapp 22.000 Euro.
Ein ehemals stellvertretender Amtsleiter der Kreisverwaltung hatte sich wegen der Veruntreuung von 144.000 Euro vor dem Amtsgericht zu verantworten.
Die Anklage hatte ihm Untreue vorgeworfen, es drohte eine mehrjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der könne er allenfalls durch ein Geständnis entgehen. So jedenfalls hatte es die Staatsanwaltschaft bereits zum Prozessauftakt in den Raum gestellt.
Beim Angeklagten angekommen war dieses Angebot zwar erst am letzten Verhandlungstag und damit ungewohnt spät, um noch die Vorteile eines solchen Geständnisses einzustreichen. Aber immerhin: Der ehemals stellvertretende Amtsleiter bei der Kreisverwaltung räumte dann doch noch ein, 144.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Mit Firmen, die auf den Namen seiner Frau und seines Sohnes liefen. Über mehrere Jahre hinweg, mit fingierten Rechnungen.
Vor sechs Jahren als Sachbearbeiter eingestellt und dann, bevor die Sache aufflog, gerade erst zum stellvertretenden Amtsleiter befördert worden: Der Angeklagte hatte bis zu seiner Kündigung eine steile Karriere bei der Kreisverwaltung hingelegt. Mit auf der Anklagebank: Seine Frau und sein Sohn (24). Über die Beteiligung der Ehefrau hatte ein Kripobeamter ausgesagt, sie habe von all dem nichts gewusst. Und der Sohn? Gewerbe angemeldet, Konto eröffnet und dann dem Vater Handlungsvollmacht erteilt, um nach dem Studium in die Firma einzusteigen. Beide kamen noch glimpflich davon. Das Verfahren gegen die Ehefrau wurde gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Der Sohn wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt.
Und der Hauptangeklagte? Er ersparte durch sein Geständnis den zum letzten Verhandlungstag geladenen Zeugen die Aussage. Und sich selbst möglicherweise den mehrjährigen Gefängnisaufenthalt, der ihm zu Beginn angedroht worden war. Mit zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung fiel das Urteil eher milde aus. Hinzu kommt eine Geldbuße von 6000 Euro und eine Geldstrafe von knapp 22.000 Euro. „Die Geldstrafe ist vergleichsweise hoch, weil der Kreis auf die Einziehung der veruntreuten 144.000 Euro verzichtet hat“, so die Richterin.
Das Arbeitsverhältnis mit dem 58-jährigen Angeklagten war bereits vor zwei Jahren durch einen arbeitsgerichtlichen Vergleich beendet worden. Auch auf eine Anzeige gegen den Mitarbeiter hatte der Kreis verzichtet.
Schon zuvor war deutlich geworden, wie leicht es gewesen sein muss, die fingierten Rechnungen durchwinken zu lassen. „Sie haben für deren Unterschrift die Gutgläubigkeit ihrer Kollegen ausgenutzt“, sagte die Richterin. Der Angeklagte hatte zuvor selbst eingeräumt, dass es kein Problem gewesen sei, die Betrügereien unentdeckt abzuwickeln. So sollen Anschaffungen auf Kostenstellen gebucht worden sein, zu denen sie nicht gehören.