„Nicht artgerechte Tierhaltung“ Mettmanner soll 950 Euro zahlen für Wellensittich

Mettmann · Der Vorwurf gegen einen Mettmanner Rentner lautete „nicht artgerechte Tierhaltung“. Neben einem zu kleinen Käfig bemängelten die Kontrolleure, dass der Vogel solo gehalten wurde. Die ganze Geschichte.

 Dieter Korsten musste seinen Wellensittich abgeben und soll dafür nun 950 Euro an den Kreis zahlen. Der sieht sich im Recht. Mehr als 700 Euro seien für die zwischenzeitliche Unterbringung im Tierheim Hilden angefallen, der Rest sei für zwei Hausbesuche und die in diesem Zusammenhang anfallenden Verfügungen angefallen.

Dieter Korsten musste seinen Wellensittich abgeben und soll dafür nun 950 Euro an den Kreis zahlen. Der sieht sich im Recht. Mehr als 700 Euro seien für die zwischenzeitliche Unterbringung im Tierheim Hilden angefallen, der Rest sei für zwei Hausbesuche und die in diesem Zusammenhang anfallenden Verfügungen angefallen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Der Wellensittich ist weg. Der als zu klein und zu verdreckt angesehene Käfig auch. Geblieben ist ein Gebührenbescheid des Kreises Mettmann über 950 Euro und der Groll von Dieter Korsten, der sich vom „Amt für Verbraucherschutz“ falsch behandelt fühlt und sagt: „Ich bin Rentner und lebe mit 800 Euro Rente.“ Dass knapp 1000 Euro für einen amtlicherseits eingezogenen Wellensittich zu zahlen sind, mag Korsten nicht einsehen. Er empfindet die Zahlungsaufforderung als Behördenwillkür. Dem tritt die Sprecherin des Kreises Mettmann, Daniela Hitzemann, entgegen: „Wir haben die Beschwerde geprüft und kommen zu dem Schluss, es ging hierbei alles mit rechten Dingen zu.“