Konsequenzen einfordern
Mettmann · Gerne sähen es die Naturschützer, dass mit der Grünflächenpflege ein lokaler Betrieb beauftragt wird, der die Besonderheiten vor Ort kennt. Das aber darf die Stadt nicht. Sie ist via Vergaberecht - wie jede andere Kommune auch - dazu verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu beauftragen. Und der kann ganz woanders seinen Sitz haben. Bleibt also nur, im Gespräch auf die Fremdfirma einzuwirken - und bei Zuwiderhandlung Konsequenzen einzufordern. Das muss der Stadt das ehrenamtliche Engagement ihrer Bürger wert sein.
10.05.2018
, 00:00 Uhr