Mettmanner vor dem Landgericht Höhere Strafe drohte: Angeklagter zieht Berufung zurück

METTMANN/WUPPERTAL · Bei dem 29-jährigen Mettmanner ging es um vorsätzliche Körperverletzung. Dafür war er vom Amtsgericht zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

 Die Berufungsverhandlung fand vor dem Landgericht Wuppertal statt.

Die Berufungsverhandlung fand vor dem Landgericht Wuppertal statt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Es war einer von vielen „Ausrutschern“, der einen 29-jährigen Mettmanner nun erneut auf die Anklagebank gebracht hatte. Der Mann ist längst schon kein „unbeschriebenes Blatt“ mehr, immer wieder hatten sich Gerichte mit ihm zu befassen.

Diesmal ging es um vorsätzliche Körperverletzung, der Angeklagte war auf dem Jubiläumsplatz handgreiflich geworden. Das Opfer: Eine Bekannte, die einen Streit hatte schlichten wollen, in den sich der zur Tatzeit alkoholisierte Mann hatte hineinziehen lassen. Der hatte der Frau inmitten der aufgeheizten Gemengelage offenbar an den Hals gepackt und war dafür vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte war dennoch in Berufung gegangen und die wurde nun vor dem Landgericht verhandelt.

Der Berufungsrichter sprach gleich Tacheles mit dem 29-Jährigen, indem er ihm zu verstehen gab: „Es ist eng bei Ihnen.“ Aus Sicht der Kammer sei die Sache mit der Körperverletzung unzweifelhaft so abgelaufen. Man glaube den eindrücklichen Schilderungen, die das Opfer dazu bei der Polizei und beim Amtsgericht gemacht hatte. Aus den Akten wisse man zudem, dass es ihm offensichtlich schwer falle, sich zu benehmen. Gemeint waren damit die Vorstrafen, wegen derer der Mann noch unter laufender Bewährung stand, als er im Februar 2018 auf dem Jubi erneut die Nerven verloren hatte. Und auch danach hatte es augenscheinlich etwas gegeben, mit dem sich die Justiz zu befassen hatte. Den Strafbefehl, der ihm dafür ins Haus geflattert war, zahlt der Angeklagte noch immer ab.

Wer vom Amtsgericht verurteilt wurde, darf normalerweise darauf hoffen, das eine Berufung lohnend sein und das Strafmaß abmildern könnte. Von dieser Hoffnung hatte der Berufungsrichter den 29-Jährigen jedoch schon befreit, bevor die Kammer in eine erneute Beweisaufnahme eingestiegen war. Denn in diesem Fall hätte genau das dazu führen können,  dass die Strafe sogar noch höher ausfällt als die gegen ihn verhängten drei Monate Haft auf Bewährung. Dem Bewährungsversager drohte auch noch, dass sämtliche laufenden Bewährungen vollstreckt werden müssen. Im Klartext: Aus drei Bewährungsmonaten hätten etliche Monate hinter Schloss und Riegel werden können. Am Ende ging alles ganz schnell: Der Angeklagte beriet sich mit seiner Anwältin, um dann zu verkünden: „Ich nehme die Berufung zurück.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort