Schulwegkontrollen der Kreispolizei Mettmann Kinder nicht gesichert: Geldstrafe

Mettmann · In allen kreisangehörigen Städten führte die Polizei in der ablaufenden Woche Schulwegkontrollen durch. Die Ergebnisse waren teilweise erschreckend, Kinder waren nicht richtig gesichert.

 Nicht nur die Kinder müssen viel über einen sicheren Schulweg lernen, sondern offenbar auch die Eltern.

Nicht nur die Kinder müssen viel über einen sicheren Schulweg lernen, sondern offenbar auch die Eltern.

Foto: Polizei

(RP) Pünktlich mit dem Schulbeginn hat auch die Kreispolizei Mettmann in dieser Woche Schulwegkontrollen unternommen – mit, wie sie selber meldet, „zum Teil traurigen Ergebnissen“. So registrierten die Beamten „einen besonders krassen Verstoß“ an der Rheinstraße in Mettmann: Hier fiel ein 43-jähriger Autofahrer auf, der in seinem Wagen neben seiner Ehefrau gleichzeitig vier Kinder transportierte. Damit war schon die Kapazität der fünf maximal zulässigen Sitzplätze im Fahrzeug unzulässig überschritten.

Außerdem saß die nicht angeschnallte 34-jährige Mutter auf der Rückbank des Fahrzeugs und hielt dabei ein ungesichertes Kleinkind auf dem Schoß mit ihren Händen fest. Zwei weitere Kinder saßen neben ihr und waren ebenfalls vollkommen ungesichert. Ein viertes Kind saß zwar angeschnallt in einem Kindersitz auf dem Beifahrersitz, trug dabei den Sicherheitsgurt jedoch unzulässig und höchst gefährlich unter einem Arm hindurch geführt. Die Familie führte weitere Kindersitze mit, diese jedoch lagen nutzlos im Kofferraum des Fahrzeugs verstaut.

„Eine Einsicht war aber trotz intensiver Gespräche und dabei geschilderter Gefahren weder beim Fahrzeugführer, noch bei der begleitenden Frau erkennbar“, berichtet die Pressestelle der Kreispolizei. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt, die Familie erwartet eine Geldbuße in Höhe von mindestens 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Darüber hinaus mussten die Beamten Eltern verwarnen, die bei dem Transport ihrer Kinder zu den Schulen Parkverstöße begingen. Außerdem gab es Kinder, die nicht oder nur unzureichend gesichert waren.

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