Kreis Mettmann Kassen kontra Inkontinenz-Patienten

Kreis Mettmann · Ein RP-Leser sieht sich bei der Pflege seiner Mutter von der Krankenkasse im Stich gelassen. Er müsse immer mehr zuzahlen oder "minderwertiges Material" akzeptieren. Die Verbraucherzentrale NRW hat einen Lösungsvorschlag.

Theorie und Praxis liegen für Pflegende beim Thema Blasenschwäche weit auseinander. Darauf weist RP-Leser Peter Kerkhoff (Name geändert, die Red.) hin. Der Hildener pflegt seine 91 Jahre alte Mutter und fühlt sich von seiner Krankenkasse, der AOK Rheinland, im Stich gelassen. Sein Vorwurf: Statt der von der Mutter benötigten Vorlagen - absolut dicht, individuell angepasst und hautverträglich - bekommt er zu Krankenkassen-Bedingungen nur "minderwertiges Material". Und: Es finde sich in Hilden keine Apotheke mehr, die mit der AOK zu deren Bedingungen zusammenarbeiten wolle. Man werde auf den anonymen Versandhandel verwiesen. Kerkhoff: "Der zwischen den Krankenkassen verabredete Standard des Inkontinenzmaterials ist eine Farce."

Mitte 2016 sei dieser Standard deutlich gesenkt worden, so der Leser. Er kauft seit jeher bessere Qualitäten für seine Mutter. Und bekommt dafür aktuell nur noch 20,90 Euro pro Monat erstattet. Bis Mitte 2016 lag dieser Betrag noch bei 41,73 Euro.

Die Euro-Fuchserei der Kassen läuft unter dem Stichwort "Die Gesundheitskosten im Zaum halten". Eine Apothekenmitarbeiterin, die ebenfalls nicht namentlich genannt werden möchte, bezeichnet das Vorgehen der Krankenkassen als "absurd": "Anstatt den Inkontinenzpatienten qualitativ hochwertiges Material zu erstatten, wird einfachste Qualität vorgeschrieben. Um es anschaulich zu machen: einlagiges graues Toilettenpapier statt vierlagiges, weiches." Dadurch bekämen zahlreiche Inkontinenzpatienten offene Wunden, manche gar eine Pilzerkrankung.

"Die Kosten der langwierigen Behandlung dagegen werden dann wieder von den Kassen erstattet. Anstatt gleich ordentliche Vorlagen zu genehmigen." Die AOK Rheinland sei da, nach Meinung dieser Apothekenmitarbeiterin, nicht schlechter oder besser als andere Krankenkassen. Überall werde am falschen Ende und zulasten der Patienten gespart.

Die AOK Rheinland bestätigt auf Anfrage die Monatspauschale von 20,90 Euro, verweist aber auf ihr "Sachleistungssystem": "Dabei erhält der Kunde die Sachleistung aufzahlungsfrei von seinem Leistungserbringer, dieser rechnet unmittelbar mit uns ab. Die Sachleistung umfasst alle medizinisch erforderlichen Hilfsmittelversorgungen mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen." Am Ende werde lediglich der gesetzlich festgelegte Eigenanteil fällig. Das sind zehn Prozent der monatlichen Kosten für die Hilfsmittel, maximal aber 10 Euro. Und auch von diesen Kosten könne man sich befreien lassen.

Den Vorwurf eines "Knebelvertrags" möchte die AOK-Sprecherin auch nicht im Raum stehen lassen. Es nähmen mehrere hundert Leistungserbringer an diesem Vertrag teil: "Unter diesen Vertragspartnern hat unser Versicherter die freie Vertragspartnerwahl."

Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind solche Meinungsverschiedenheiten zwischen Krankenkassen auf der einen Seite und Patienten und Pflegenden auf der anderen Seite bekannt. Eben deshalb habe man auf geringfügige Verbesserungen zugunsten der Inkontinenz-Patienten in diesem Jahr hingewiesen.

Um den Konflikt um die Hilfsmittel bei Inkontinenz dauerhaft zu lösen, empfehlen die Experten der Verbraucherzentrale ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt: "Wenn der die bessere Qualität ausdrücklich verordnet, kann die Kasse diesen Einzelfall nochmals gesondert prüfen. Letztlich muss sie erstatten, was ausdrücklich auf der ärztlichen Verordnung steht." Diesen mühevollen Weg aber scheuten zahlreiche Versicherte und deren Angehörige. Vielleicht geht Peter Kerkhoff ihn ja.

(RP)
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