Justiz in Mettmann Mettmanner wegen falscher Verdächtigung verurteilt

METTMANN/WUPPERTAL · 2017 war ein 25-Jähriger mit Marihuana in eine Polizeikontrolle geraten. In der Berufung wurde die Bewährungsstrafe bestätigt.

 Auch in der Berufung blieb Justitia bei einer Bewährungsstrafe für einen 25-jährigen Mettmanner.

Auch in der Berufung blieb Justitia bei einer Bewährungsstrafe für einen 25-jährigen Mettmanner.

Foto: dpa/Arne Dedert

Es soll Zeiten gegeben haben, in denen man bei der Mettmanner Bewährungshilfe durcheinander geriet inmitten der Akte mit dem Familiennamen des Angeklagten. Denn nicht nur der 25-Jährige Mettmanner selbst hatte die Gerichte in den vergangenen zehn Jahren beschäftigt, sondern auch dessen Brüder. Der Verteidiger sprach von einem hochkriminellen Milieu, in dem sein Mandant aufgewachsen sei. Jugendarrest, Bewährungsstrafen und irgendwann saß er dann zwei Jahre hinter Gittern. Gerade in die eigene Wohnung gezogen, war es dann der Bruder, der sich – aus der Haft entlassen – bei ihm eingenistet hatte. Dass man sich in der Clique Loyalität versprochen hatte, brachte den jungen Mann nun erneut auf die Anklagebank. Er war am zweiten Weihnachtstag 2017 auf der Ringstraße in eine Polizeikontrolle geraten – mit 48 Gramm Marihuana im Rucksack.

Mit im Auto: Drei Kumpels, die angeblich Geld dazugetan und damit ihren Anteil am Marihuana gekauft haben sollen. Es war offenbar die Version der Geschichte, auf die man sich geeinigt hatte, um wegen eines dann gemeinschaftlichen Vergehens milder bestraft zu werden. Dass das nicht stimmte und der mittlerweile 25-Jährige das Marihuana allein gekauft hatte? Das hatte er erst nach seiner Verurteilung und auch erst dann erzählt, als den Kumpels ein Strafverfahren drohte. Es folgten die Anklage wegen falscher Verdächtigung und eine Verurteilung des Mettmanner Amtsgerichts zu acht Monaten Haft auf Bewährung.

Dieses Urteil hatte der Staatsanwaltschaft nicht gefallen. Sie war man in Berufung gegangen. Dem Angeklagten drohte eine Haftstrafe – und das, obwohl er mittlerweile Vater eines kleinen Kindes ist. Dass jemand „nachgereift“ sei: Sowas hört man oft in Berufungsverfahren. Vor allem auch, weil es dort um eine positive Sozialprognose geht. Da werden auch schon mal Arbeitsverträge vorgelegt, von denen nicht allzu viel zu halten ist. Kurz vor dem Berufungsprozess werden plötzlich alle Hebel in Bewegung gesetzt, um einen guten Eindruck zu hinterlassen.

All das hat der Angeklagte auch vorzuweisen – und dennoch hatte man von ihm einen guten Eindruck. Das „Nachreifen“ scheint bei ihm keinesfalls eine bloße Worthülse zu sein, um sich in ein besseres Licht zu rücken. Seine Freundin hatte vor der Geburt des gemeinsamen Kindes eine Frühgeburt, das Neugeborene starb noch im Krankenhaus. „Ich habe den Sinn des Lebens jetzt verstanden“, ließ der Angeklagte das Gericht wissen. Schon vor Monaten hat er sich um einen Job bemüht, sein Chef hat ihm den Führerschein und irgendwann mal die Übernahme der Firma in Aussicht gestellt. Dem kriminellen Milieu und den Drogen hat er den Rücken gekehrt. Fragt man ihn jetzt nach seinen Träumen, dann sehen die anders aus: Die berufliche Selbständigkeit und ein Haus für die Familie. Es ist ihm zu wünschen, dass er das hinbekommt. Die Berufungsrichterin hat die Voraussetzung dafür geschaffen: Es bleibt bei der Bewährungsstrafe.

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