Mettmann "Ich wollte vorbeischießen"

Mettmann · Der 65-jährige Raimund Günter S. soll versucht haben, seine Ehefrau zu töten. Vor Gericht erklärt er, seine Frau habe ihn mit Messern bedroht und angekündigt, ihn "abschlachten" zu wollen.

 Raimund Günter S. ist zuckerkrank und beinamputiert. Mit dem Rollstuhl wird er ins Gericht gebracht.

Raimund Günter S. ist zuckerkrank und beinamputiert. Mit dem Rollstuhl wird er ins Gericht gebracht.

Foto: Achim Hüskes

Weil er versucht haben soll, seine 64-jährige Ehefrau mit einem Kopfschuss zu töten, muss sich der 65-jährige Sozialhilfeempfänger und Rentner Raimund Günter S. vor der 3. Großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts verantworten. S. wurde aus der erneut angeordneten Untersuchungshaft vorgeführt, nachdem er zum Prozessbeginn am Montag nicht vor Gericht erschienen war.

Der zuckerkranke und beinamputierte Angeklagte wurde von Justizbeamten im Rollstuhl in den Saal geführt. Nach der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft, die ihm versuchte Tötung und schwere Körperverletzung vorwirft, äußerte sich der 65-Jährige zu der Tat. Er bestreitet nicht, auf seine Frau geschossen zu haben. Allerdings behauptet er, es sei nicht seine Absicht gewesen, sie zu töten. Vielmehr habe er mit der belgischen FN-Pistole des Kalibers 7,65 nur einen Warnschuss abgeben wollen, nachdem ihn seine Frau vulgär beschimpft und mit zwei langen Fleischermessern aus der Küche bedroht und angekündigt habe, "ich schlachte dich ab".

Er habe Angst um sein Leben gehabt, zumal ihn seine Frau am Rosenmontag 1998 schon einmal mit einem Messer verletzt hatte. Er habe seine Frau mehrfach aufgefordert, die Messer niederzulegen und dann am Kopf der Frau vorbeischießen wollen in der Hoffnung, dass sie die Messer vor Schreck fallen lasse.

Reichlich Alkohol geflossen

Unklar ist, ob die Frau zum Zeitpunkt des Schusses auf der Couch gesessen oder neben dem Couchtisch gestanden hatte. Gestern gab er an, die Frau habe gesessen. Bei der Vernehmung durch die Polizei in der Tatnacht hatte er gesagt, sie habe gestanden. Unklar ist auch, ob Raimund Günter S. sofort nach dem Schuss in der Wohnung an der Schwarzbachstraße 18 zum Taxistand am Jubiläumsplatz ging, um Hilfe zu holen, oder ob er erst einmal neben der Schwerverletzten in der Wohnung noch eine halbe Flasche Sekt getrunken hatte.

Alkohol war an diesem Tag und in der Nacht offensichtlich reichlich geflossen. Er sei den ganzen Tag in der gemeinsamen Wohnung in Mettmann gewesen und habe getrunken, sagte der Angeklagte, der bestritt, damals von seiner Frau getrennt gelebt zu haben. Gemeinsamer Lebensmittelpunkt sei Mettmann gewesen, obwohl er noch eine eigene Wohnung in Düsseldorf hatte. Seine Frau sei am Abend, ebenfalls stark angetrunken, mit sieben Flaschen Sekt im Gepäck von einem Besuch bei ihrer Tochter in Geldern nach Hause gekommen. Als sie mit ihm Streit anfing, sei er nach Düsseldorf an einen Kiosk in Gerresheim gefahren und habe dort weiter getrunken.

Nach mehrfachen Anrufen und Liebesbeteuerungen seiner Frau auf dem Handy (die Polizei stellte dagegen lediglich ein Telefonat fest), habe er sich zur Rückkehr nach Mettmann überreden lassen. Nachdem er dort eingetroffen war, kam es zu dem schließlich verhängnisvollen Streit.

Erst habe sie ihm eine Flasche Sekt auf den Kopf schlagen wollen, dann habe sie zu den Messern gegriffen, schließlich schoss er. Der Vorsitzende Richter Ralph van Bargen bedeutete dem Angeklagten noch vor dem Eintritt in die Zeugenvernehmung, seine Darstellung vor Gericht sei "wenig glaubhaft". Während Raimund Günter S. behauptete, hätte er seine Frau töten wollen, hätte er nicht am Kopf vorbei schießen wollen, sondern seine ganzen sieben Schuss im Pistolenmagazin auf den Körper der Frau abgefeuert, hielt ihm van Bargen vor: "Der sicherste Weg, einen Menschen zu töten, ist ein Schuss in den Kopf."

Die Ehefrau des Angeklagten bestritt die Aussage ihres Mannes, sie trinke regelmäßig Alkohol. Sie habe gearbeitet und Geld verdient, ihr Mann habe nur vor dem Computer gesessen und in der Kneipe und getrunken. An den Tattag selbst habe sie keine Erinnerung.

Der Prozess wird am 13. Juli, 9.15 Uhr fortgesetzt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort