Mettmann/Erkrath Hohe Haftstrafen für Brandstifter

Düsseldorf · Zu jeweils dreieinhalb Jahren Haft wurden die beiden 16 und 17 Jahre alten Täter im Brandstifterprozess um das Hochdahler Bürgerhaus am Mittwoch vom Mettmanner Amtsgericht verurteilt.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie das Feuer gemeinschaftlich gelegt hatten. Die Aussagen des einen, er sei vor der Brandlegung gegangen und habe mit der Tat nichts zu tun, und des anderen, er habe das Feuer zwar gelegt, aber auch wieder gelöscht, sah das Gericht als Schutzbehauptungen an.

Möglich wurde die Verurteilung dank einer mutigen Zeugin: Sie habe beide in dem Büro gesehen, in dem das Feuer laut Brandsachverständigem ausgebrochen war. Die Angeklagten hatten behauptet, nicht dort gewesen zu sein. Außerdem sagte die Zeugin, sie habe beide zusammen aus dem Haus laufen sehen, was ein anderer Zeuge bestätigte. Außerdem habe sie gehört, wie die Angeklagten nach der Tat auf andere Einfluss zu nehmen suchten: Würden alle schweigen, könnte niemand überführt werden.

Der Brandsachverständige hatte festgestellt, das Feuer habe vom Sofa nicht sofort um sich gegriffen, sondern dies habe einige Minuten gedauert. Haben beide aber den Flammen zugesehen und sind dann gemeinsam herausgelaufen, so das Gericht, spreche auch dies für eine gemeinschaftliche Tat.

Nicht nachgewiesen wurde schwere Brandstiftung. Die Täter müssen nicht gewusst haben, dass ein Hausmeisterehepaar im Haus schlief. Die Verteidiger hatten sechs Monate auf Bewährung gefordert.

(RP)
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