Unwetterkatastrophe im Kreis Mettmann Hochwasserhilfe: Es gibt maximal 3500 Euro pro Haushalt
Mettmann · Das Wasser ist weg, das Aufräumen läuft - abgerechnet wird später: Das Land NRW hat nun die Gelder für Soforthilfen bewilligt. Betroffene Haushalt bekommen bis 3500 Euro, Selbstständige bis zu 5000 Euro.
Mit dem „Soforthilfepaket NRW“ wendet sich die Landesregierung an von der Unwetterkatastrophe betroffene Bürger, Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige, Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Kommunen. Zunächst stehen insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Leistungen gehen an Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in einem vom Hochwasser betroffenen Gebiet haben und Schäden erleiden mussten. Die Soforthilfe für Bürger beträgt bei einer Person 1500 Euro pro Haushalt. Hinzu kommen 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person. Maximal werden 3500 Euro pro Haushalt ausgezahlt.
Voraussetzung für die Auszahlung ist der Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem durch Hochwasser betroffenen Bereich. Zudem müssen die geschädigten Personen versichern, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung der Antragsteller nicht durch bestehende Versicherungen ersetzt wird.
Auch Unternehmen, Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige können Anträge stellen. Sie erhalten eine finanzielle Soforthilfe in Höhe von 5000 Euro. Dieselben Regelungen gelten für Landwirte sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Alle Antragsformulare, Ausfüllhilfen, Richtlinien sowie ausführliche Informationen zur Soforthilfe NRW sind der Homepage der Landesregierung unter www.land.nrw/soforthilfe zu entnehmen. Betroffene Bürger stellen die Anträge unter dem Stichwort „Soforthilfe Unwetterkatastrophe“ an das Rathaus ihrer jeweiligen Stadt.
Für den Kreis Mettmann hat das Land zunächst eine Million Euro zur Verfügung gestellt. Da der Kreis selbst mit seiner eigenen Infrastruktur nicht maßgeblich betroffen ist, wird er die gesamte Summe, abhängig vom Ausmaß der Betroffenheit, an die Städte verteilen. Kreis-Ordnungsdezernent Nils Hanheide: „Wir wollen die schnelle Hilfe des Landes unbürokratisch an die Städte weitergeben.“