Wülfrath Historisches Stadtbild erhalten
Wülfrath · Ein Teil der Wilhelmstraße soll unter Denkmalschutz gestellt werden. Die Villen und herrschaftlichen Häuser prägen die Stadt. Änderungen an der Fassade müssen in Zukunft mit der Denkmalbehörde abgesprochen werden.
Das äußere Erscheinungsbild der Wilhelmstraße vom Ortskern stadtauswärts — vom Heumarkt bis vor die Autohäuser — soll erhalten bleiben. Der Abschnitt soll als Denkmalbereich ausgewiesen werden. Fachausschuss und Rat stimmten jetzt der Erstellung des Entwurfs einer entsprechenden Satzung zu.
"Wir leben in Zeiten von Veränderungen und großem Veränderungsdruck. Auf die um 1900 entstandene Ortserweiterung muss man die Hand draufhalten", sagt Michael Kumpf von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Wülfrath. Der von ihm zu erarbeitende Entwurf wird dem Rat vorgestellt und anschließend zu Information, Anregungen und Bedenken öffentlich ausgelegt.
Drei historische Schutzbereiche
Dieser Teil Wilhelmstraße sei ein wichtiger Teil in der historischen Entwicklung der Stadt, so Kumpf. Hier habe es die erste befestigte, fast großstädtische Straße gegeben. Entlang der Straße entstanden herrschaftliche Häuser/ Unternehmer-Villen, repräsentative Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbebauten mit rückwärtigen Werkstätten, Wohnhäuser mit Etagenwohnungen, Rathaus und Post.
Teilweise stehen Häuser bereits unter Denkmalschutz, wie die Mitte 19. Jahrhundert gebaute Herminghaus-Villa (Nr. 94), die Villa Haus- Nr. 88, die nach unterschiedlicher Nutzung durch das Förderprogramm "Kindergärten in historischen Gebäuden" einer neuen Verwendung zugeführt wurde. Zudem das einstige Postgebäude und das 1887-1889 gebaute "neue Rathaus" (Nr. 76).
Wichtig im neuen Denkmalschutzbereich ist, dass das äußere Bild des Straßenraums, das gründerzeitliche Straßenbild, Trauf- und Firsthöhen sowie Stuckfassaden erhalten bleiben, betont Michael Kumpf. "Änderungen an der Fassade müssen mit der Denkmalbehörde abgesprochen werden."
Nur in Ausnahmefällen, wenn ein Haus tatsächlich marode sei, dürfe es abgerissen werden. Steuerlich sei für Hauseigentümer nur die äußerliche Erscheinung von Bedeutung. Flankiert wird die bevorstehende Denkmalbereichssatzung vom Gutachten des LVR-Amts für Denkmalpflege.
Darin heißt es, gemäß NRW-Denkmalschutzgesetz von 1985 werde ein räumlich und in sich geschlossener Ortskern durch eine entsprechende Satzung geschützt. Die Wilhelmstraße bilde baulich und städtebaulich die Entwicklung der Stadt von der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts bis ins frühe 20. Jahrhundert ab.
Eine eigenständige Satzung werde als Ergänzung für die bestehende Satzung gewertet. "Dann haben wir in Wülfrath drei Denkmalschutzbereiche — historische Innenstadt, Ortskern Düssel und jetzt die Ortserweiterung", stellt Kumpf freudig fest. Im Kreis Mettmann stehe Wülfrath recht gut da und werde nur von Hilden mit vier Bereichen getoppt.