Mettmann Haus angezündet - Täter in Psychiatrie?

Mettmann · Das Einfamilienhaus Am Werfel in Metzkausen war im Mai abgebrannt. Der Angeklagte ist wohl schuldunfähig.

 Das Einfamilienhaus Werfel in Metzkausen brannte vollständig aus. Die Feuerwehr konnte umliegende Gebäude schützen. RP-FOTO/Archiv: ACHIM BLAZY

Das Einfamilienhaus Werfel in Metzkausen brannte vollständig aus. Die Feuerwehr konnte umliegende Gebäude schützen. RP-FOTO/Archiv: ACHIM BLAZY

Foto: Am

Es war ein Samstagmorgen im Mai. Eine Familie saß gemütlich am Frühstückstisch, als plötzlich im Haus gegenüber Rauch aus den Fenstern quoll. Er habe seiner Frau noch zugerufen, sofort die Feuerwehr zu alarmieren. Er selbst sei auf die Straße gelaufen, auf der schon aufgebrachte Menschen standen und laut riefen. Niemand habe gewusst, ob noch jemand im brennenden Haus sei. So erinnerte sich gestern ein Nachbar im Zeugenstand an den Brand in einem Einfamilienhaus am Werfel in Metzkausen. "Ich bin in den Garten gelaufen und habe einen Blumenkübel durch die Scheibe der Terrassentür geworfen. Mir ist vom Rauch sofort schlecht geworden", erinnerte sich ein anderer Zeuge. Was sich im Frühjahr unweit des Eschenkämpchenweges abspielte, hatte mehr als 70 Einsatzkräfte der Feuerwehr aus Mettmann und den Nachbarstädten auf den Plan gerufen. Noch Stunden später mussten Brandnester gelöscht und das Dach abgedeckt werden. Derweilen saß der vermeintliche Brandstifter bereits beim Verhör. Der Enkel der im Seniorenheim lebenden Hauseigentümerin, der damals selbst im Haus wohnte, hatte sich noch während der Löscharbeiten der Polizei gestellt. "Er saß erst zehn Minuten auf dem Bürgersteig vor dem brennenden Haus und hat dann gesagt: Ich hab das selbst gemacht, mit zwei Grillanzündern", sprach ein Polizist über den Moment, in dem klar wurde: Es war Brandstiftung.

Ein halbes Jahr nach der Tat saß der junge Mann nun als Angeklagter vor dem Wuppertaler Amtsgericht. Wache Augen, zuweilen lächelnd - zum Geschehen äußern wollte er sich hingegen nicht. Das taten dann andere für ihn, wie der psychiatrische Gutachter, der bereits einen Prozess gegen den 31-Jährigen in Bonn verfolgt hatte. Dort war der Mettmanner angeklagt worden, weil er in einer Straße mit dem Baseballschläger randaliert hatte. Als die Polizisten am Tatort eintrafen, warf der Angeklagte mit Steinen auf das Einsatzfahrzeug. Kurz darauf stieg er in sein Auto, um den Streifenwagen zu rammen und die Polizei zu verfolgen.

Eine weitere Straftat wird derzeit noch vor dem Mettmanner Amtsgericht verhandelt. Dort ist in der Anklageschrift zu lesen, dass der Angeklagte ein Taxi gerufen hatte, mit dem er sich zum Krankenhaus in der Gartenstraße hatte bringen lassen wollen. Dabei hatte er unvermittelt mit einem Holzstock auf den Taxifahrer eingeschlagen. Die herbeigeeilten Polizisten trat er derart hart mit dem Schuh ins Gesicht, dass einer der Beamten eine Schädelprellung erlitt. Bei beiden Vorfällen erfolgte eine Einweisung in die Psychiatrie, wo dem Angeklagten eine Psychose diagnostiziert wurde. Drogen seien nicht im Spiel gewesen, so der Gutachter. Im Gegenteil: Der aus einer Akademikerfamilie stammende Angeklagte habe mit einem glänzenden Abitur die besten Chancen gehabt, um im Leben Fuß zu fassen. Auf mehrere Versuche, ein Studium zu beginnen, seien Jahre gefolgt, in denen der als fröhlich und aufgeschlossen charakterisierte Mann durch die Welt gereist sei.

Zurück in Deutschland, habe das Unheil seinen Lauf genommen. Die Mutter habe als erste die Wesensveränderung ihres Sohnes wahrgenommen. Sie hatte sich noch kurz vor dem Brand in Metzkausen sorgenvoll in einem Brief an das Betreuungsgericht gewandt. Schon damals war eine Nachbarin hellhörig geworden, nachdem sie Scheibenklirren im Haus am Werfel gehört hatten. Sie hatte die in Bonn lebende Mutter informiert. Ihr Sohn sei seit Jahren psychiatrisch und medikamentös unbehandelt. Auch jetzt, während er in Haft sitze. "Das ist der eigentliche Skandal", rief die Mutter des Angeklagten in den Saal.

Das Gericht hat nun zu entscheiden, ob der junge Mann eine Haftstrafe anzutreten hat oder ob er wegen Schuldunfähigkeit dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen wird.

(magu)
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