ERkrather Penisonär sitzt Betrügerin auf 50-Jährige betrügt Rentner um etwa 7000 Euro

Mettmann/Erkrath · In erster Instanz hatte das Gericht Mettmann die Frau wegen gewerbsmäßiger Untreue zu zehn Jahren Haft verurteilt.

(magu) Zehn Monate Haft ohne Bewährung wegen gewerbsmäßiger Untreue: Dazu hatte das Mettmanner Amtsgericht eine 50-Jährige Duisburgerin verurteilt. Die Angeklagte soll mehrfach Geld – insgesamt 7000 Euro – vom Konto eines Mannes per Bankkarte nebst Geheimzahl abgehoben haben. Insgesamt 13 Mal soll sich die Angeklagte am Konto des Opfers bedient haben, in den meisten Fällen sollen Beträge bis zu 770 Euro, der Rente des Mannes, abgehoben worden sein. Aufgefallen war die Sache erst, nachdem das Altenheim über fehlende Zahlungen geklagt hatte. Zeitgleich soll das Konto des Mannes von der Stadt Erkrath gepfändet worden sein, weil der die Kosten für den Aufenthalt in der städtischen Notunterkunft nicht bezahlt habe.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts war die Duisburgerin in Berufung gegangen, die wurde nun am Wuppertaler Landgericht verhandelt. Zum Tatzeitpunkt im September 2016 bis Mai 2017 soll sie in Mettmann gewohnt haben - kennengelernt haben sollen sich der Pensionär und die Angeklagte in der Notunterkunft in Erkrath, in der beide zwischenzeitlich untergekommen waren. Der Rentner soll die Kündigung seines Vermieters in den Händen gehalten haben, nachdem er wegen angeblicher Mängel in der Wohnung die Miete nicht mehr bezahlt habe. Die Angeklagte wiederum war von ihrem alkoholabhängigen Partner aus der gemeinsamen Wohnung geworfen worden und ebenfalls in der Notunterkunft gestrandet. Dort soll es eine Bombendrohung durch einen Bewohner gegeben haben und bei dieser Gelegenheit sei man miteinander ins Gespräch gekommen. Sie habe selbst noch den Notarzt gerufen, der den kranken und verwahrlosten Mann „aus einem vergammelten Zimmer voller Tiere, Urin und Kot“ ins Mettmanner Krankenhaus überwiesen habe. Weil der Pensionär danach unbedingt ins Altenheim im Neandertal habe umziehen wollen, will sie bei der Stadt Erkrath und auch im Seniorenstift vorgesprochen und dort um dessen Aufnahme gebeten haben. Um seine finanziellen Belange habe sich der Mann nicht mehr kümmern können - von dem vom Konto abgehobenen Geld will sie ihm auch einen Fernseher und Kleidung gekauft haben. Quittungen habe sie nicht vorlegen können - das war ihr nun vor Gericht zum Verhängnis geworden. Die Angeklagte räumte allerdings auch ein, einen Teil des Geldes für eigene Zwecke ausgegeben zu haben.

Mittlerweile hätten sich ihre privaten Lebensumstände wieder stabilisiert - nicht zuletzt darin sah die Berufungsrichterin einen Anknüpfungspunkt dafür, das erstinstanzliche Urteil zur Bewährung auszusetzen. Von gewerbsmäßigem Vorgehen sei nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht mehr auszugehen.

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