Mettmann Gericht verurteilt Drängler zu Geldstrafe

Mettmann · Ein Mettmanner soll auf der A44 einen anderen Autofahrer genötigt und ihm den Mittelfinger gezeigt haben.

 Ein Hammer liegt auf dem Richtertisch, dahinter sind Gesetzesbücher zu sehen.

Ein Hammer liegt auf dem Richtertisch, dahinter sind Gesetzesbücher zu sehen.

Foto: dpa/Uli Deck

Autofahrer, die motorisierte Mitmenschen mit Lichthupe aus dem Weg scheuchen wollen, erfüllen den Straftatbestand der Nötigung. Zeigen sie auch noch den Mittelfinger, geht’s vor Gericht dazu auch noch um Beleidigung. Bei der Polizei rät man jedenfalls dazu, so was nicht als Bagatelle abzutun. Im Gegenteil: Fühlen sich Automoblisten von anderen Verkehrsteilnehmern belästigt, sollten sie nicht kuschen, sondern Drängler anzeigen.

Das tat am 28. August 2017 eine Familie aus Velbert, die sich dort in den Mittagsstunden auf der Polizeiwache gemeldet hatten. Der Familienvater auf dem Fahrersitz, Ehefrau und Tochter mit im Auto: So rollte man über die A44 nach Hause. Zuvor hatte man Verwandte am Düsseldorfer Flughafen abgesetzt, und als auf der rechten Spur ein Lkw und zwei Pkw auftauchten, setzte der Fahrer zum Überholmanöver an. Mit etwa 100 bis 120 Stundenkilometern will er unterwegs gewesen sein, als hinter ihm plötzlich Lichter aufblinkten. „Wir hatten wirklich Angst“, erinnert sich die Tochter an die Situation. Rechts der Lkw und die beiden Pkw, die man überholen wollte. Und hinten der „Drängler“, der extrem nah aufgefahren sein soll. Dabei soll er weiter die Lichthupe betätigt haben – und als er nach dem Ende des Überholvorgangs und dem Einscheren auf die rechte Fahrspur dann im Vorbeifahren auch noch den Mittelfinger gezeigt haben soll, notierte sich die derart bedrängte Familie das Kfz-Kennzeichen.

Am Steuer des Autos: Ein Mettmanner, der es offenbar eilig hatte. Der 68-Jährige war erstinstanzlich vom Amtsgericht Velbert wegen versuchter Nötigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt worden. Dagegen war der Angeklagte in Berufung gegangen, und die wiederum wurde nun am Wuppertaler Landgericht verhandelt. Der Berufungsrichter hatte dem Mann bereits zu Verhandlungsbeginn keine großen Hoffnungen auf einen Freispruch gemacht. Dessen Anwalt sah es indes nicht als erwiesen an, dass sein Mandant am Steuer gesessen habe. Er sei zwar der Halter des Autos, aber daraus könne man nicht zwingend ableiten, dass der 68-Jährige auch selbst gefahren sei.

Dem gegenüber stand die Aussage des Familienvaters. Er will den Angeklagten im Rückspiegel erkannt haben und hatte ihn unter zehn von der Polizei vorgelegten Fotos identifiziert. Auch da hatte der Verteidiger Einwände, da der Zeuge sich nur zu 50 Prozent sicher gewesen sei.

Der Berufungsrichter konnte sich dieser Argumentation hingegen nicht anschließen und stellte in Aussicht,  sich an das erstinstanzliche Urteil anschließen zu wollen. Daraufhin nahm der Mettmanner die Berufung zurück. Er wird also die 1200 Euro zahlen und dazu auch noch einen Monat lang auf sein Auto verzichten müssen.

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