Mettmann Front gegen Fracking

Mettmann · Umweltausschuss des Kreistages gegen unkonventionelle Erdgasförderung: Der Landrat soll mit allen rechtlichen Mitteln gegen Bohrungen vorgehen. Bezirksregierung Arnsberg fordert Umweltverträglichkeitsprüfung.

Mettmann: Front gegen Fracking
Foto: Geologischer Dienst NRW

Erdgassuche und -gewinnung mit der umstrittenen Methode des Hydraulic Fracturing (Fracking) soll es im Kreis Mettmann nicht geben. Darauf verständigten sich die Mitglieder des Umweltausschusses des Kreistages. Fracking wird als extrem umweltgefährdend angesehen. Vor allem wird eine Verseuchung der Trinkwasserreserven befürchtet.

 Das Aufsuchungsfeld Ruhr (Ausschnitt) umfasst Mettmann, Wülfrath und Teile Erkraths. Karte: Bezirksregierung Arnsberg

Das Aufsuchungsfeld Ruhr (Ausschnitt) umfasst Mettmann, Wülfrath und Teile Erkraths. Karte: Bezirksregierung Arnsberg

Foto: Bezirksregierung Arnsberg

Dem Ausschuss lagen zwei Anträge von SPD und CDU vor. Die SPD fordert die Nutzung "sämtlicher verfahrensrechtlicher Mittel", um Fracking zu verhindern. Die CDU will über die Beteiligung der örtlichen Bundes- und Landtagsabgeordneten Druck machen, um das Bergrecht zu ändern und Umweltverträglichkeitsprüfungen obligatorisch zu machen. Diese sind nach Bergrecht nicht erforderlich.

Diese Forderungen erhebt im übrigen auch die Bezirksregierung Arnsberg, die Erlaubnisse für Probebohrungen erteilt. Derzeit werden keine Genehmigungen erteilt, da die Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das abgewartet werden und im Juli vorliegen soll.

Noch kein Antrag für Bohrungen

Kreisrechtsdezernent Nils Hanheide berichtete von Gesprächen mit der Bezirksregierung und der Firma Wintershall, die Konzessionsinhaberin des Aufsuchungsgebietes Ruhr ist. Danach gebe es derzeit noch keinen Antrag auf Probebohrungen zur Erkundung des Feldes, in dem die Städte Mettmann, Wülfrath, Heiligenhaus und Ratingen liegen sowie Teile Erkraths.

Hanheide erläuterte dem Ausschuss auch, dass für Probebohrungen die Genehmigung der jeweiligen Grundeigentümer, zu denen auch Kommunen gehören, erforderlich ist. Die Bezirksregierung Arnsberg muss jeder einzelnen Bohrung zuvor zustimmen.

Die Bezirksregierung hat zugesagt, die Verfahren "transparent" zu gestalten und die betroffenen Kommunen und die Öffentlichkeit einzubinden. Für Erkundungsbohrungen muss jeweils ein Betriebsplan vorliegen. Die zuständigen Behörden für Boden und Wasserschutz sollen beteiligt werden und ihre Stellungnahmen in das Verfahren einfließen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr fordert den Vorrang der Trinkwassergewinnung vor der Rohstoffgewinnung, eine generelle Umweltverträglichkeitsprüfung und die Erstellung von Notfallplänen. In Sorge sind die Wasserwerke, weil beim Fracking große Mengen an giftigen Chemikalien in den Boden gepresst werden und dort bleiben. Die Rede ist von 1000 bis 3500 Tonnen.

Umweltminister Johannes Remmel hat anlässlich einer Bohrung in Nordwalde und zweier Bohrungen von ExxonMobil verfügt, dass neben dem Verfahren nach Bergrecht auch ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchzuführen ist.

dialog-erdgasundfrac.de

(RP)
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