Wülfrath/Langenfeld Fracking: Weiter Streit um Neander-Gas

Wülfrath/Langenfeld · In einem Rechtsstreit zwischen den Stadtwerken Langenfeld und den Stadtwerken Heiligenhaus, Erkrath und Wülfrath argumentieren letztere gegenüber dem Patentamt mit einem "enormen Gasvorkommen im Kreis Mettmann".

 Diese Grafik zur Erdgasförderung, konventionell und unkonventionell, hat der Geologische Dienst NRW erstellt.

Diese Grafik zur Erdgasförderung, konventionell und unkonventionell, hat der Geologische Dienst NRW erstellt.

Foto: Geologischer Dienst NRW

Erdgasgewinnung mit der umstrittenen Methode des Hydraulic Fracturing (Fracking) soll es im Kreis Mettmann nicht geben. Darin waren sich die Politiker im Kreistag 2012 einig. Doch Pläne hierzu liegen offenbar in der Schublade. Jedenfalls argumentieren im Rechtsstreit zwischen den Stadtwerken Langenfeld (SWL) auf der einen Seite und den Stadtwerken Heiligenhaus, Erkrath und Wülfrath auf der anderen Seite letztere mit einem "jüngst gefundenen enormen Gasvorkommen im Kreis Mettmann". Das geht aus einem der RP vorliegenden Schreiben hervor.

Der Ausgangspunkt des Rechtsstreits liegt Jahre zurück. "Ein griffiger Name hilft beim Verkaufen", getreu dieser Marketing-Erkenntnis hatten die SWL 2007 beim Deutschen Patent- und Markenamt für ihr Erdgas die Marke "Neander-Gas" angemeldet. Sie erhielten daraufhin das Schutzrecht für diesen zusätzlich mit einer Erdgasflamme optisch angereicherten Begriff.

Als die Langenfelder Anfang 2012 feststellten, dass auch die nord-östlichen Nachbarn Erkrath, Wülfrath und Heiligenhaus beziehungsweise die dort agierende Neander-Energie GmbH (NE) ihr Gas mit dem markanten Begriff "Neander-Gas" vertreibt, stieß das bei den SWL auf keine große Begeisterung. Ihr Gas ebenfalls unter dem Namen "Neander-Gas" zu verkaufen, genügte der NE allerdings nicht.

Zusätzlich beantragte die 100-prozentige Tochter der Kommunen Erkrath, Wülfrath und Heiligenhaus beim Patentamt, das Namenspatent "Neander-Gas" der SWL zu löschen. "Dagegen mussten wir uns wehren", begründete SWL-Chef Kersten Kerl gegenüber der RP seine im August 2012 beim Landgericht Düsseldorf erhobene Klage gegen die NE mit dem Ziel, den Begriff "Neander-Gas" exklusiv für die SWL nutzen zu können. Diese Klage wurde im November 2013 abgewiesen. Das Gericht folgte der Auffassung der NE, dass es sich beim Wortteil "Neander" um eine Region im Kreis Mettmann handele. Der Begriff Neander-Gas bezeichne daher die geografische Herkunft des Unternehmens.

Mit dem Urteil ist Kersten Kerl zwar nicht zufrieden, dennoch ist das Thema nicht vom Tisch, jedenfalls für die NE. In einem der RP vorliegenden Schreiben von Anfang November kündigt eine Düsseldorfer Kanzlei - im Auftrag der NE - dem Patentamt in München an, "in Kürze einen weiteren Löschungsantrag gegen die angegriffene Marke" zu stellen. Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, steht in dem Schreiben ans Patentamt der Hinweis, dass ein Freihaltebedürfnis (für Markennamen) "auch an solchen Bezeichnungen besteht, deren Benutzung ... nach den gegebenen Umständen jederzeit in Zukunft erfolgen kann". Was eine künftige Nutzung angeht, wird "auf die jüngst gefundenen enormen Gasvorkommen im Kreis Mettmann", verwiesen. Das erstaunt nicht nur Kersten Kerl. "Aus heutiger Sicht sind diese Gasvorkommen nur mit der Methode des Fracking zu erschließen, das wegen möglicher Chemikalien im Grundwasser als umweltgefährdend angesehen wird. Schließlich versorgen sowohl die SWL wie als auch die Werke in Heiligenhaus die Bevölkerung mit Trinkwasser". Der Hinweis auf Fracking im Kreisgebiet widerspricht zudem dem Beschluss des Kreistags. Umweltverbände, Bürger und Politik fordern, "der Landrat soll mit allen rechtlichen Mitteln gegen Bohrungen vorgehen".

(RP)
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